Ich bin am Kauf einer Eigentumswohnung interessiert. Der Makler bietet sie an, ich bat ihn nun also darum, die Eigentümerversammlungsprotokolle einsehen zu dürfen. Mir wurde geraten, das immer zu tun, weil es sehr aufschlußreich sei. Der Makler meinte, das ginge nur bei wirklichem Kaufinteresse u. er müsste sehen, was sich machen lässt. Ich bin verunsichert- ist es denn wirklich nicht Pflicht, diese vorab herzuzeigen als bisheriger Besitzer, der verkaufen will?
Hat man schon vor Kaufvertragsunterzeichnung Recht, Protokolle der Eigentümervers. zu sehen?
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