zweitkonto Dispostionskredit
Ich habe gerade folgendes Problem: Meine Frau und ich haben bei einem Kreditinstitut ein Girokonto, auf das sowohl mein Gehalt als auch das Gehalt meiner Frau eingeht. Nun habe ich für mich persönlich ein zweites Girokonto bei der gleichen Bank eingerichtet, auf das monatlich 300 Euro vom erstgenannten Konto eingehen. Mir wurde anfangs für dieses zweite Konto ein Dispo von ebenso 300 Euro gewährt. Nun soll dieser Dispo wieder zurückgezogen werden mit der Begründung, dass entsprechend der Verbraucherkreditrichtlinie vom 11.06.2010 ein Dispokredit nur bei regelmäßigem, Gehalts - Renten - oder Mieteingang gewährt werden darf, dass also der Gesetzgeber nun vorschreibt, ob dieser Dispokredit gewährt wird. Ich persönlich kann mir das so nicht vorstellen. Ich habe viel eher den Eindruck, dass es sich um eine bankinterne Regelung handelt, dass auf so ein Konto kein Dispo mehr gegeben wird. Es wäre sehr freundlich, wenn mir jemand bei der Beantwortung der Frage weiterhelfen könnte, ob meine Bank tatsächlich vom Gesetzgeber dazu gezwungen wird. Wenn dies nicht so ist, dann könnte ich ja auch meine Konten bei einer anderen Bank einrichten. Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Eine gesetzliche Vorschrift hierüber gibt es m. E. nicht. Du kannst aber davon ausgehen, dass Du auch bei einer anderen Bank ohne regelmäßigen Gehaltseingang keinen Dispositionskredit erhältst. Die 300.- Euro werden hier wohl kaum als Gehaltseingang zählen, bzw. vermutlich als nicht ausreichend erachtet.