Wohnsitz und Arbeit in Mexiko und Wohnung in Deutschland vermieten?
Ich habe das Angebot von meinem deutschen Arbeitgeber nach Mexiko emtsendet zu werden für 3 Jahre. Allerdings zu mexikanischen Bedingungen, dh es gibt einen neuen Vertrag mit der mexikanischen Zweigstelle und nur das mexikanische Gehalt. Meine Eigentumswohnung in Deutschland würde ich gerne vermieten. Jetzt habe ich gehört das ich die Versteuerung der Mieteinnahmen höher wären als wenn ich in Deutschland arbeite.
Was steckt dahinter? werden die Einnahmen in Mexiko und Deutschland vermietet oder nur in Deutschland und dafür mit höherem Steuersatz?
Auf der Seite des Bundesfinanzminesteriums habe ich zwar das Abkommen gefunden aber bin nicht klug daraus geworden
3 Antworten
Wenn Du Deinen einzigen Wohnsitz nach Mexiko verlagerst, also in Deutschland keinen Wohnsitz hast, bist Du in Deutschland nur mit den Einkünften aus Deutschland beschränkt Einkommensteuerpflichtig.
Der Steuersatz ist genauso hoch, wie für andere Steuerpflichtige, der Entscheidende Unterschied, man bekommt als beschränkt sSteuerpflichtiger keinen Grundfreibetrag.
Wenn Du mit der Wohnung einen Überschuss von 6.000,- Euro erzielst, würden darauf ca. 1.250,- Euro Steuer entfallen, für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen keine. Man geht eben davon aus, dass der Betreffende ja seinen Grundfreibetrag im Wohnsitzland hat.
Lösung, Du könntest einen Deutschen Wohnsitz behalten, aber ob sich das lohnt ist zu bezweifeln, denn Du hättest dann zwar den Grundfreibetrag, aber das mexikanische Einkommen unterläge hier dem Progressionsvorbehalt.
Mit dem Abkommen hat das wenig zu tun und was Du "gehört" hast, ist falsch.
Mieteinnahmen werden nicht versteuert - das zu versteuernde Einkommen ist massgebend.
Da Du dann hier nur noch beschränkt steuerpflichtig bist, entfallen sämtliche Freibeträge, die zu dessen Berechnung sonst zum Ansatz kommen.
Ich würde aber erst mal berechnen (lassen), wie hoch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sein werden. Ich vermute mal, dass sie nicht hoch sein werden, da ja den Einnahmen auch Ausgaben gegenüberstehen (insbesondere die AfA).
Ob es dann steuerlich noch gross weh tut, bezweifle ich.
Das einzige ist der Grundfreibetrag, der wegfällt.
Müsstest dann also Steuern darauf zahlen.