werden in der wohlverhaltensphase bonuszahlungen gepfändet?
pfändung der bonuszahlungen in der wohlverhaltensphase?
1 Antwort
Die von dem Arbeitsgeber gezahlte Sonderzahlung muss darauf überprüft werden, ob es sich hierbei um eine Zahlung handelt, die z.B. als Weihnachtsgeld gezahlt wird, oder ob mit der Sonderzahlung andere Ziele durch den Arbeitgeber verfolgt werden.
Dir ist daher dringend zu empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und diesem den Arbeitsvertrag sowie eventuell vorhandene Betriebsvereinbarungen vorzulegen, da nur dann der Charakter der Dir erteilten Sonderzahlung genau bestimmt werden kann. Hier entstehen grundsätzlich weitere Kosten. Da Du Dich jedoch in der Wohlverhaltensphase befindest, kannst Du Beratungshilfe in Anspruch nehmen.