Wann ist Wiedereingliederung gescheitert?

1 Antwort

Unterbrechung der stufenweisen Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen und betrieblichen Gründen bis zu längstens 7 Tage unterbrochen werden. Voraussetzung ist, dass an dem vorgesehenen Stufenplan festgehalten wird.

genaueres steht auch hier...

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/09_SGB_IX/pp_0026_50/gra_sgb009_p_0044.html#doc1574722bodyText15

unter 5.2 Unterbrechung und Ende

Zpltd 
Beitragsersteller
 05.03.2024, 11:10

Vielen Dank für die Antwort! Sind mit 7 Tagen Arbeitstagen gemeint? Oder auch Wochenendetagen?

tellerchen  05.03.2024, 12:20
@Zpltd

unter dem obigen link steht nix genaues...ich würde von Arbeitstagen ausgehen...wenn du am WE arbeitest... gilt auch das WE...

ich persönlich würde bei der Rentenversicherung nachfragen...von so einem Abbruch hängt ja meistens viel ab...sowohl jobmäßig als auch geldlich...