Teilzeit bei hartz 4?
Hallo.
Ich bin bei arbeitsaufnahme, mein Arbeitsvertrag ist auf abruf als Teilzeit aber besteht nicht mindestenstunden und mindestenverdienst. Hab mich im jobcenter angemeldet
Ich hab vom jobcenter dies Email bekommen.
(Sehr geehrter Herr Ghazi,
aufgrund der Angaben im Arbeitsvertrag wird kein bedarfsdeckendes Einkommen erzielt werden, das
die Regelleistung und die Miete abdeckt. Es erfolgte daher eine vorläufige Bewilligung für 6 Monate
unter Prognose der Angaben des Arbeitsvertrages.
Die endgültige Berechnung erfolgt nach Ablauf der 6 Monate nach Vorlage der Einkommensbescheinigungen.)
Kann jemand mir erklären was das bedeutet?
Meine Miete ist 490€ soll ich die Miete vom meinem Tasche zahlen?
Danke
2 Antworten
Das Schreiben verstehe ich so, dass Du vorerst für 6 Monate Hartz IV bekommst. Das bedeutet, Du bekommst den Regelsatz von zur Zeit 431 Euro (ab 2021 werden es 14 Euro mehr) sowie die Kosten der Unterkunft (= KdU), damit ist Deine Miete gesichert.
Außerdem gibt es auf Arbeitslohn Freibeträge - siehe hier:
Hartz IV Zuverdienst: Freibeträge vom Einkommen
https://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html
Wenn Du merkst, dass Du länger Hartz IV brauchst, stelle rechtzeitig vorher einen Weiterbewilligungsantrag - mindestens 6 Wochen vorher, besser 8 Wochen, damit keine Finanierungslücke entsteht.
Bin etwas erstaunt, dass eine Abrechnung erst nach den 6 Montaten erfolgen soll. Möglicherweise liegt es daran, dass wegen Corona haufenweise neue Arbeitslose und Aufstocker geschaffen werden, und man sich im Jobcenter Arbeit sparen will.
.
Für die Zeit, in der Du Hartz IV beziehst, kannst Du Dich von der GEZ befreien lassen. Unterlagen bekommst Du vom Jobcenter auf Nachfrage (von allein gibt es das allgemein nicht).
Und falls Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst, erkundige Dich, ob es für Arbeitslose Sozialtickets gibt. Auch dafür bekommst Du dann auf Nachfrage die Unterlagen vom Jobcenter.
Erst einmal kannst Du von der Bewilligung von Leistungen nach SGB II ausgehen. Dazu wird Dir noch ein gesonderter Bescheid zugehen.