Personalausweis abgelaufen, wie sich ausweisen?
Hallo,
Ich habe jetzt mehrmals gehört und gelesen, dass man sich auch mit dem Reisepass ausweisen kann, wenn der Personalausweis abgelaufen ist. Aber heute habe ich gesehen, dass man z.b beim beantragen eines neuen Führerscheins entweder den gültigen Personalausweis vorlegen muss oder den Reisepass mit einer Meldebescheinigung, da im Reisepass keine Adresse angegeben wird.
Gibt es bestimmte Fristen in dem Zusammenhang? Ich meine, wie lange muss der Personalausweis abgelaufen sein, damit man unbedingt eine Meldebescheinigung zum Reisepass vorlegen muss?
Dankeschön im Voraus!
LG
1 Antwort
beim beantragen eines neuen Führerscheins entweder den gültigen Personalausweis vorlegen muss oder den Reisepass mit einer Meldebescheinigung, da im Reisepass keine Adresse angegeben wird.
Korrekt - gilt ab dem Ablaufdatum.
Da ich mal in der Führerscheinstelle gearbeitet habe ist das mit der Meldebescheinigung ja eigentlich totaler Quatsch. Die Führerscheinstellen haben regelmäßig auch Zugriffsrechte auf Einwohnermeldedaten, allerdings nicht ganz so umfangreich wie die Bürgerämter. Die Schnittstelle ist dieselbe. Mir hat der Reisepass immer gereicht, die Adresse im Antrag sollte mit der im Melderegister übereinstimmen, dann war alles gut. Örtlich zuständig ist ja ohnehin nur die Führerscheinstelle des Wohnortes.
Aber klar, wenn du bei deinem Termin in der Führerscheinstelle die grandios-gründliche Gundula erwischt, hast du ohne Meldebescheinigung vielleicht Pech. Ich kann ja schlecht für andere Kommunen sprechen.