Paidwings Fairmount Inkasso Dating Seite Abofalle?
ich habe eine Frage an Sie. Ich habe am Februar auf einer Datingseite versucht einen 1 Monats Abo abzuschließen doch bei der Zahlung ist mir aufgefallen, dass die Seite nicht nur 1 Monat sondern direkt mehrere Monate gleichzeitig abziehen wollte. Die Zahlung wurde deshalb abgelehnt, da ich keine 89€ auf meiner Online Kreditkarte hatte. Also dachte ich mir nichts, denn bisher war es so, dass wenn mein Guthaben nicht gereicht hat, dass auch kein Abo zur stande kommt und ich kein Premium bekomme, weil die ihr Geld nicht bekommen haben also war da nichts. Dieses Mal dachte ich, es wäre der selbe Fall, also nicht bezahlt kein Abo. Doch nach fast 2 Monaten ist mir eine Email aufgefallen direkt von inkasso Fairmount AG und das war schon die 4 te Mail, die davor habe ich nicht mitbekommen. Anscheinend bin ich auf Verzug und der Preis ist mittlerweile auf 145€ hoch. Ich war geschockt. Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll und ob ich wirklich Zahlen muss, da ich auch kein Abo von der Dating Seite bekommen habe, nur eine Email wo steht ihr Konto würde gesperrt Zahlen sie um es wieder zu benutzen. Kam es jetzt zu einem Vertag? Und muss ich es jetzt bezahlen? Jetzt droht das inkasso Büro mit Gerichtlichen Klärungen und Anwälte. Ich bin einfach sprachlos wohin es geführt hat.
1 Antwort
Also dachte ich mir nichts, denn bisher war es so, dass wenn mein Guthaben nicht gereicht hat, dass auch kein Abo zur stande kommt und ich kein Premium bekomme, weil die ihr Geld nicht bekommen haben also war da nichts.
Du hast hier jedoch einen Kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen, wenn du dich dort Registriert hast bzw. bewusst auf "Zahlungspflichtig bestellen" oder einem ähnlich Button gedrückt hast.
Die fehlgeschlagene Zahlung ist davon unberührt.
Und muss ich es jetzt bezahlen?
Das kommt wie oben erwähnt darauf an.
Streng genommen wurde der Vertrag einerseits nicht vollständig abgeschlossen, wenn man keine Probeabo oder ähnliches genutzt hat. Für alles andere müsste man im Einzelfall prüfen was in den AGB / Nutzungsbedingungen steht.
Jetzt droht das inkasso Büro mit Gerichtlichen Klärungen und Anwälte.
Können sie ja gerne. Anwälte können sie auch gerne beauftragen, diese dürfen dir dann aber keine Kosten in Rechnung stellen, weil es dann eine Kostenverdopplung wäre und die ist verboten, da man auch gleich direkt einen Anwalt beauftragen hätte können anstatt das Inkasso.
Aber das Inkasso ist bekannt solche Gläubiger zu vertreten.
Eine "gerichtliche Klärung" wäre ein Mahnbescheid, der aber erstmal berichtigt sein muss, wenn überhaupt.
Die Drohfloskeln kann man oft ignorieren.