Kann ich selbstgestaltete Kalender online verkaufen?

3 Antworten

Hallo Kikkusch,

grundsätzlich stellt sich zunächst die Frage, ob deine Tätigkeit nachhaltig angelegt ist, meint, ob du die Tätigkeit nur einmal oder länger ausüben möchtest?

Dann stellt sich noch die Frage, ob du hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit erzielst. Nach §18EStG fallen künstlerische Tätigkeiten darunter - dann müsstest du dein Finanzamt lediglich über die Aufnahme einer solchen Tätigkeit informieren, aber kein Gewerbe anmelden. Das müsstest du dir mal im entsprechenden Paragraphen genauer ansehen und abwägen.

Gewerbebetrieb definiert §15 Abs. 2 EStG folgendermaßen:

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist." Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/15.html

Dies sind auch daher die Kriterien.

Für deinen Fall müsste sich meiner Meinung nach am besten ein Steuerberater das mal genauer ansehen, sofern du diese Tätigkeit langfristig ausüben möchtest. Bei einer einmaligen Tätigkeit musst du nichts anmelden. Dies hier ist keine Steuerberatung und nur meine Meinung.

Wenn du ein Produkt erstellst, dass extra für den Verkauf gedacht ist, musst du ein Gewerbe anmelden und je nach Gewerbeform auch deine Steuern abgeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bist du unter 18?


Kikkusch 
Beitragsersteller
 30.12.2020, 12:35

Nein

GrafRotz  30.12.2020, 12:40
@Kikkusch

Gut. Ich an deiner Stelle würde das erstmal austesten. Wenn's nämlich nix wird, hast du dir sehr viel Arbeit umsonst gemacht. Bis 410 Euro kannst du ohne Probleme pro Jahr haben. Neben deinem Hauptjob.