Kann ich meine familie mit 17/18+ wechseln?
Ich bin 17 und meine Familie liebt mich nicht, ich bin mir sicher ihr denkt euch "ach quatsch" ich meins wirklich ernst. Ich bin Transgender (wenn du etwas dagegen hast dann bist du hier nicht erwünscht). Und meine Familie hat keine Hoffnung in mir, sie hören mir nicht zu und wollen es nicht verstehen wie ich bin. Sie schieben alle Probleme auf mich, und hätzen die ganze Zeit auf mich. Ich bin Suizid gefährdet und meine Eltern wollen auch am liebsten das ich mich umbringe, damit es endlich eine Ruhe gibt (ja das haben sie wirklich gesagt, ich übertreibe nicht). Ich halte es langsam echt nicht mehr aus, sie unterstützen mich nirgends, sind nie stolz auf mich wenn ich etwas erreicht habe und vieles mehr. Ich finde ich kann diese Leute nicht meine Eltern oder Familie nennen weil sie mich die ganze Zeit runtermachen. Bitte gibt mir igrendwelche info's was ich tun kann.
Die einzigste idee die ich hätte wäre denen aus den Weg zu gehen, aber das ist nicht so einfach, ich bräuchte erstmal das Geld überhaupt ausziehen zu können usw.
Danke fürs lesen
1 Antwort
Hallo Shinchris,
„deine Familie wechseln“ kannst du zwar nicht so einfach, aber als (minderjähriger) Mensch hast du Rechte:
Normativ liefert das Grundgesetz den Rahmen für die Sicherung des Wohls der Kinder. Hier werden zum einen in Art. 1 Achtung und Schutz der Würde aller Menschen garantiert. Zum anderen formuliert Art. 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Speziell für Kinder wird das Recht auf Entwicklung der Persönlichkeit im Sozialgesetzbuch VIII, erstes Kapitel, §1, 1 aufgeführt:
Förderung und Pflege von Minderjährigen wird im Grundgesetz in Art. 6, Abs. 2 als natürliches Recht der Eltern und eine ihnen zuvörderst obliegende Pflicht verstanden.
Eltern sind somit zur Pflege und Erziehung verpflichtet. Die staatliche Gemeinschaft ist sogar befugt, Eltern bei der Ausübung ihrer Erziehungs- und Pflegerechte zu überwachen und ggf. in ihre Rechte einzugreifen.
https://www.logolingen.de/information/infos-fuer-erwachsene/kinderrechte.html
§ 1631 BGB:
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Darüber hinaus beschreibt der § 8a SGB VIII wie z.B. Jugendämter im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung zu handeln haben.
Mit 17 Jahren, aber auch noch mit 18 Jahren, ist das Jugendamt für dich zuständig.
Mein Rat: Wende dich ans Jugendamt und schildere deine Familiensituation. Dort kannst du Beratung und Hilfe bekommen.
LG Emelina