Kann ich meine familie mit 17/18+ wechseln?

1 Antwort

Hallo Shinchris,

„deine Familie wechseln“ kannst du zwar nicht so einfach, aber als (minderjähriger) Mensch hast du Rechte:

Normativ liefert das Grundgesetz den Rahmen für die Sicherung des Wohls der Kinder. Hier werden zum einen in Art. 1 Achtung und Schutz der Würde aller Menschen garantiert. Zum anderen formuliert Art. 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Speziell für Kinder wird das Recht auf Entwicklung der Persönlichkeit im Sozialgesetzbuch VIII, erstes Kapitel, §1, 1 aufgeführt:
Förderung und Pflege von Minderjährigen wird im Grundgesetz in Art. 6, Abs. 2 als natürliches Recht der Eltern und eine ihnen zuvörderst obliegende Pflicht verstanden.
Eltern sind somit zur Pflege und Erziehung verpflichtet. Die staatliche Gemeinschaft ist sogar befugt, Eltern bei der Ausübung ihrer Erziehungs- und Pflegerechte zu überwachen und ggf. in ihre Rechte einzugreifen.

https://www.logolingen.de/information/infos-fuer-erwachsene/kinderrechte.html

§ 1631 BGB:
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Darüber hinaus beschreibt der § 8a SGB VIII wie z.B. Jugendämter im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung zu handeln haben.

Mit 17 Jahren, aber auch noch mit 18 Jahren, ist das Jugendamt für dich zuständig.

Mein Rat: Wende dich ans Jugendamt und schildere deine Familiensituation. Dort kannst du Beratung und Hilfe bekommen.

LG Emelina