Ich habe gestern Geld bar auf eigenes Konto eingezahlt, laut onlinebanking auch auf Konto angekommen. Warum kann ich aber keine Überweisungen tätigen?
Hallo, gestern nachmittag um 15 Uhr habe ich Bargeld eingezahlt auf mein eigenes Postbank-Konto. Um 17.30 war das Geld auch laut online-Banking auf meinem Konto drauf. Ich konnte allerdings keine Überweisungen tätigen! Es erschien nach Eingabe der Übeweisungsdaten die Angabe, diese Überweisung müsse manuell nachgearbeitet werden! Heute gehe ich aufs Konto, meine Bezüge sind auch schon auf dem Konto. Aber immer noch kann ich keine Überweisung davon tätigen. Ich mache online-banking. Bei der Postbank ist niemand erreichbar. Ist das gesetzlich erlaubt? Was kann ich tun?
2 Antworten
Dass heute Fronleichnam ist, ist Dir bekannt? Da wundert nicht, dass bei der Postbank niemand erreichbar ist.
Was da passiert ist kann Dir nur die Postbank erklären. Manuelle Nachbearbeitung wird an sich nur angezeigt bei außerordentlichen Besonderheiten. Das kann eine Überweisung in ungewöhnlicher Höhe oder ins Ausland sein.
Ich habe auch ein Postbank-Konto und kenne das mit der Verzögerung bei Überweisungsaufträgen die das System als ungewöhnlich empfindet. Nachfragen wegen der Verzögerung können die Callcentermitarbeiter der Postbank regelmäßig nicht beantworten. Schriftliche Anfragen über die Kontaktfunktion werden oft erst nach Tagen beantwortet. Wer mit solchen Unzulänglichkeiten nicht leben kann muß sich eine andere Bank suchen.
Ich habe das GEld gestern um 15 Uhr bar eingezahlt. Gestern war kein Feiertag. Trotzdem konnte ich gestern nichts überweisen. Laut online-Auskunft ist das Geld auf dem Konto. Heute konnte ich auch nichts überweisen. Es wurde von mir auch keine andere "ungewöhnliche Überweisung ins Ausland" getätigt, ich pflege immer nur so viel zu überweisen, wie ich auf dem Konto habe.
Ist die Einzahlung möglicherweise gestern noch verbucht, aber noch nicht wertgestellt worden? (Das könnte erklären, warum der Betrag erscheint, aber noch nicht darüber verfügt werden kann...)
Wobei, ok, bei Wikipedia steht "Ferner entschied der Bundesgerichtshof am 17. Januar 1989 (Aktenzeichen XI ZR 54/88), dass Bareinzahlungen auf Girokonten mit Wertstellung selber Tag verbucht werden müssen". Hm.
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bareinzahlung#Bareinzahlung_auf_das_eigene_Konto)