Habe ich mit 500 € befristeter Erwerbsminderungsrente ein Recht auf Wohngeld?
1 Antwort
Nein, da Du mit dieser geringen EM-Rente nicht die Mindestanforderung auf Wohngeldanspruch erfüllst.
Um einen derartigen Anspruch zu generieren, müsste Dein Einkommen mindestens 80 % Deines Bedarfes nach SGB II bzw. XII decken - bedeutet 80 % der Kosten der Unterkunft zuzüglich 80% des Eckregelsatzes in Höhe von derzeit 449 Euro.