Ghostwriter bezahlen?

2 Antworten

Du dürftest mit dem Ghostwriter einen Werkvertrag (§ 631 BGB) über die Erstellung einer Arbeit abgeschlossen haben.

Beim Werkvertrag ist stets der Erfolg maßgebend. Der Werkunternehmer schuldet also den Erfolg.

Ist das Werk nicht frei von Sachmängeln, muss der Unternehmer nachbessern bzw ist der Werklohn nicht zu zahlen. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Werk nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist bzw. nicht die Eigenschaft aufweist, die bei anderen Werken gleicher Art zu erwarten ist.

Soweit dazu...

Natürlich darf der Ghostwriter Deine Angaben nicht weitergeben, auch nicht an die Schule. Wenn er es trotzdem tut, kannst Du ihn gegebenenfalls dafür anzeigen. Bringen dürfte das aber auch nicht mehr viel.


petraseid 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 16:28

Vielen Sank für die super Info!

Ich denke nicht, dass der Ghostwriter die Schule verständigt, das ist nur eine Drohung, um das Gels einzufordern.