Ghostwriter bezahlen?
Folgende Situation:
Habe eine Ghostwriter Agentur beauftragt, meine VWA zu schreiben, die ich über willhaben gefunden habe. Die Arbeit war in wenigen Tagen fertig, jedoch hat der Autor nicht meine gewünschten Quellen verwendet, die Sprache lässt zu wünschen über. Klingt eher, als hätte das jemand geschrieben, der noch nicht lange Deutsch spricht und auch auf der Website sind durch und durch Grammatik-und Rechtschreibfehler. Nach Kontaktaufnahme meinerseits habe ich darauf hingewiesen, dass ich der Zahlung nicht nachkommen werde, da ja die geforderte Leistung nicht erbracht wurde. Ein Korrektur und ein Plagiatscheck wurde ebenfalls nicht veranlasst. Nun habe ich die dritte Mahnung erhalten, in der ersten Mahnung ist der Preis jedoch schon um einige hundert Euro höher, als vereinbart. Heute habe ich ein Mail erhalten, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden und die Schule darüber informiert wird, sollte ich der Zahlung nicht nachkommen. Ist das rechtens? Muss ich wirklich bezahlen? Das ist doch Betrug oder? Und dürfen sie wirklich meine Daten an die Schule weitergeben und diese darüber informieren?
Danke!
2 Antworten
Du dürftest mit dem Ghostwriter einen Werkvertrag (§ 631 BGB) über die Erstellung einer Arbeit abgeschlossen haben.
Beim Werkvertrag ist stets der Erfolg maßgebend. Der Werkunternehmer schuldet also den Erfolg.
Ist das Werk nicht frei von Sachmängeln, muss der Unternehmer nachbessern bzw ist der Werklohn nicht zu zahlen. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Werk nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist bzw. nicht die Eigenschaft aufweist, die bei anderen Werken gleicher Art zu erwarten ist.
Soweit dazu...
Natürlich darf der Ghostwriter Deine Angaben nicht weitergeben, auch nicht an die Schule. Wenn er es trotzdem tut, kannst Du ihn gegebenenfalls dafür anzeigen. Bringen dürfte das aber auch nicht mehr viel.
Vielen Sank für die super Info!
Ich denke nicht, dass der Ghostwriter die Schule verständigt, das ist nur eine Drohung, um das Gels einzufordern.
Danke!