Gewerbeaufgabe 2016 - PKW bereits 2014 komplett abgeschrieben, zu welchem Wert muss ich ihn nun ins Privatvermögen übernehmen - Buchwert 0 bzw 1 €?
Ich habe mein Gewerbe Anfang 2016 aufgegeben. Mein PKW geht ab dem Zeitpunkt ins Privatvermögen über, aber welchen Wert muss ich dafür ansetzen?
Erworben wurde der PKW, BJ 2004, gebraucht von privat für 5.000 €, abgeschrieben wurde er dann bis Ende 2014, für 2015 stand keine Abschreibung mehr an, also 0,-- Euro. Kann ich den PKW nun für 1 € ins Privatvermögen übernehmen? Oder muss ich den Wert ansetzen, den mir zb Schwacke ausrechnet? (Zum Zeitpunkt der Übernahme ins Privatvermögen entsprach er aufgrund zu hoher Abnutzung/Defekte und anstehender Reparaturen reell nicht mehr dem Schwackewert. )
1 Antwort
Bei der Einkommensteuer und Gewerbesteuer:
Es ist der Verkehrswert anzusetzen, § 6 (1) Nr. 4 Satz 1 EStG.
Im Steuerrecht heißt der Verkehrswert Teilwert.
Bei der Umsatzsteuer:
Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand zum Zeitpunkt des Umsatzes, § 10 (4) Nr. 1 UStG.