Darf mein Lehrer das?
Ich bin volljährig und habe gestern meine Mathe Abi Prüfung geschrieben.
Mein Handy war dabei (wie bei vielen anderen auch) in der Hosentasche, man sagt man hätte mich dabei gesehen wie ich spicke. Damit habe ich mich bereits abgefunden, wie auch mit den Folgen. War mein Fehler.
Jedoch behält der Lehrer seit gestern das Handy ein und heute morgen war ich da um es abzuholen. Sie sagte nein das ginge nicht es wäre Beweismaterial und würde es von oben herab so gesagt bekommen haben.
Ich habe ihr gesagt, dass sie das garnicht einbehalten dürfte, daraufhin wurde sie stinkig und ist ins Lehrerzimmer abgehauen..
Geht das rechtens zu ? Habe ein komisches Gefühl
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2 Antworten
Ein Handy darf nicht von Lehrern oder der Schule durchsucht werden. Denn da sind auch persönliche Daten drauf, die die Schule (nicht mal die Polizei !) einsehen darf. Ausnahme: Wenn es eine richterliche Entscheidung gibt. Du kannst denen sagen, dass Du dagegen bist, dass das Handy durchsucht wird. Dann dürfen die das nicht. Notfalls kannst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
Das wird Dir aber wenig helfen:
Denn jede Benutzung des Handys während einer Prüfung kann als Täuschungsversuch gewertet werden. (Das gilt dann, wenn vor der Prüfung darauf hingewiesen wurde, dass das Benutzen eines Handys als Täuschungsversuche gewertet werden kann.) VG Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2011 - 7 K 3433/10 - openJur
Wenn Du also dabei beobachtet wurdest, dass Du während der Prüfung auf das Handy geschaut hast, dann kann die Prüfung mit einer 6 bewertet werden.
(So gesehen könnte Dich das Durchsuchen des Handys retten. Wenn man dort keine Spuren finden, Spickzettel, oder Suche im Netz, .. dann könnte die Prüfung normal gewertet werden. Das Verbieten des Durchsuchens des Handys hat also zwei Seiten!)
Die Beschlagnahmung von Gegenständen durch Lehrer ist als Erziehungsmaßnahme im Einzelfall zulässig. Regelhaft ist der Gegenstand dabei am Ende des Schultags zurückzugeben. Unter besonderen Umständen, wie hier, darf er jedoch auch länger einbehalten werden.
Zusammenfassend:
Geht das rechtens zu ?
Ja.