Besteht ein rechtlicher Unterschied zwischen einer Rechnung und einer Zahlungsaufforderung?

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Reinrechtlich nciht, denn die FRage ist nur, besteht dieser Anspruch zu recht.

Ob ich jemandem Schreibe: "Zahlungsaufforderung, zahlen sie für meine Leistunge am 26.11. 2010 500,- Euro" oder "Rechnung, gem. Vereinbarung vom.... berechnet ich ihnen wie folgt: 10 Stunden a 50,- Euro = 500,- Euro," ist grundsätzlich egal.

Trotzdem kann es einen unterschied ausmachen, wenn der Zahlungspflichtige aus steuerlichen Gründen z. B. Anspruch auf eine Rechnung mit bestimmten Bestandteilen hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.