Sehr wichtig kann ich meine Schwangerschaft vor dem Erzeuger verheimlichen?
Ich wurde ungeplant schwanger von meinem nun Exfreund. Problem der Sache ist ich will nicht das er etwas mit meinem Leben zutun hat, es klingt erst mal egoistisch aber schließlich möchte ich es nicht grundlos.
Er ist ein schlechter Umgang und seine Anwesenheit regt mich nur noch auf. Er nimmt Drogen und fängt bei jedem Stress an eine Zigarette nach der anderen zu rauchen außerdem ist es schon paar mal vorgekommen das er mich gewürgt hat und fast geschlagen hat er hat nicht mal vernünftige Zukunftspläne, also kein vernünftigen Abschluss, keine Ausbildungsstelle und er will nicht mal eine Ausbildung anfangen. Abgesehen davon macht er mir mein Leben zur Hölle würde er nur erfahren das ich mit einem Kumpel spreche, würde er diesen zusammen schlagen, weil er krankhaft eifersüchtig ist und seine Familie würde mir das Leben erst recht zur Hölle machen wenn sie wüssten das ich es behalten möchte. Seine Mutter würde alles tun das sie das Kind kriegt und das obwohl er es nicht mal will und ich möchte das alles nicht.
Ich würde es alles allein schaffen ich habe viel Unterstützung von meiner Familie und möchte es wirklich behalten, denn ich finde es nicht richtig ein Leben wegzuwerfen nur weil der Erzeuger ein Teufel ist.
Er denkt ich habe kommenden Donnerstag den abtreibungs Termin und mein Plan war es nun ihn das auch denken zu lassen weil er unfähig als Vater wäre und mein Leben nur zerstört. Und ich habe auch vor ihn für alles anzuzeigen was er getan hat sollte er mich nicht in Ruhe lassen.
Also ich denke mal man kann nachvollziehen warum ich es vor ihm und seiner Familie verheimlichen möchte.
meine Frage wäre jetzt ob dies gesetzlich möglich wäre das er nichts von der Schwangerschaft erfährt so das er nie wieder ein Grund hat sich in mein Leben einzumischen?
denn wenn dies nicht möglich ist möchte ich mir und meinem Baby das nicht antun und muss es abtreiben und somit ein potenzielles Leben weg werfen und dies möchte ich echt nicht.
LG
1 Antwort
Grundsätzlich ist die Abtreibung deine alleinige Entscheidung, heißt, wenn du es behalten willst behalte es. Und falls dein Ex-Freund dich dennoch bedroht zeige ihn für alles an und erzwinge eine einstweilige Verfügung, sodass er sich dir und dem Kind nicht nähern darf.
Und zu deiner Frage, grundsätzlich hat der Vater ein Anrecht auf das Wissen und den Umgang mit dem Kind. Aber bei deinen genannten Gründen dürfte er kein Umgangsrecht haben dürfen. Außerdem gilt, wo kein Kläger, da kein Recht. Sprich du musst es ihm nicht vorsätzlich sagen. Und falls er fragt, kannst du ja sagen, dass das Kind von einer anderen, zwischenzeitlichen Beziehung.
Danke für die antwort.
das hätte ich auch so gedacht aber ich bin noch minderjährig und bin nicht sicher ob es gesetzlich dann möglich ist das einfach so zu sagen oder ob dies dann kontrolliert wird oder so.
Wie soll das kontrolliert werden, will man jetzt jeden aus deiner Nähe fragen, ob GV mit dir stattgefunden hat. Das ist nicht zulässig und deswegen finde ich die Lösung von @Frommwood eig sehr gut.
Ich persönlich würde bei der Geburt angeben, dass der Vater unbekannt ist.
Man kann zwar auch argumentieren, dass ein Kind das Recht auf seinen Vater hat. Wenn dieser aber drogensüchtig und gewalttätig ist, hat der Schutz des Kindes und der Mutter hier wohl auch moralischen Vorrang.
https://www.profemina.org/recht-gesetz/vaterschaft/vater-angeben