Lassen sich falsche Angaben in einer Steuererklärung noch korrigieren obwohl der Bescheid bestandskräftig ist?
Gestern besuchte mich einer meiner Nachbarn. Der regte sich maßlos über die neue Grundsteuer auf, was ich angesichts eines Erhöhungsbetrags von 300 Euro (im Jahr) nicht so ganz verstehen kann. Aber sei es drum. Ich habe mir die Sache angesehen und festgestellt, dass dem Nachbarn in 2022 ein Mißgeschick unterlaufen ist.
Im Geoportal der Finanzverwaltung sind Grundstücke in unserer Straße wie folgt bewertet:
1.870 Euro/qm für ein-und zweigeschossige Bebauung.
1.200 Euro/qm für mehrgeschossige Bebauung.
Das fand ich schon damals recht lustig weil zweigeschossige Bebauung doch schon mehrgeschossig ist. Ich habe daraufhin die 1.200 Euro gewählt. Mein Nachbar aber 1.870 Euro.
Bei einem Blick in das Geoportal staunte ich nicht schlecht. In 2022 war alles in schwarz-weiß und für den ungeübten Beobachter nicht zu unterscheiden. Heute ist der Wert 1.200 Euro/qm rot eingerahmt. Das bedeutet, der ist es und kein anderer.
Hilft das dem Nachbarn? Könnte er sich darauf berufen, dass das von der Finanzverwaltung erstellte Geoportal irreführende Angaben gemacht hat?
Oder heißt es hier: Zu spät. Der Grundlagenbescheid ist bestandskräftig.
Ich jedenfalls habe dem Nachbarn keine Hoffnung machen wollen.