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Aktuelle Beiträge

Brauche Hilfe: Wertpapierübertragung weg von Trade Republic an Deutsche Bank mit neuem Inhaber (Geschenk)?

Kennt sich hier jemand aus, wie man einen Wertpapierübertrag weg von Trade Republic zur Deutschen Bank abschließt, wenn die Übertragung an eine andere Person erfolgen soll in Form eines Geschenks?

Ich würde nämlich gerne Aktien schenken. Trade Republic bietet ein Tool an, um Aktien an ein anderes TR-Depot zu schenken. Sie bieten auch einen Wertpapierübertrag an eine andere Bank an. Hier ist aber das Problem: wenn ich den Übertragungsprozess durchgehe, habe ich nirgendwo die Möglichkeit, den Namen des neuen Inhabers einzugeben, außerdem muss ich nirgendwo eine Steuernummer hinterlegen. Beim Übertrag wird nämlich beim Kontoinhaber des neuen Depots MEIN Name angezeigt - also quasi ein Übertrag an anderes Konto von MIR.

Jedoch erschließt sich mir nicht, wie ich an eine andere Person übertragen kann. Ich möchte jetzt ungern zuerst ein Konto bei der Deutschen Bank eröffnen, auf das ich die Aktien übertragen muss, damit ich dann bank-intern von meinem Depot auf das meines Bekannten übertragen kann. So umständlich muss es ja nicht gehen.

Leider ist der Support von Trade Republic eine Katastrophe und ich werde trotz genauer Auftragsschilderung immer auf die gleiche FAQ-Seite geschickt, auf der mir lediglich die Übertragung an MEIN Konto geschildert wird.

Ich verzweifle. Bei der Deutschen Bank kann ich aufgrund Nichtkundendasein auch niemanden telefonisch kontaktieren.

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Gewerbe nötig bei mehrfacher Nutzung von Handyverträgen zum Weiterverkauf?

Hallo zusammen,

ich habe ein fiktives Modell durchgerechnet und würde gerne eure Meinung dazu hören – insbesondere, ob und ab wann so etwas steuerlich oder gewerblich relevant sein könnte.

Annahme:

Eine Person schließt regelmäßig Handyverträge mit attraktiven Konditionen ab, verkauft das jeweils enthaltene Smartphone sofort weiter und legt den daraus resultierenden Erlös z. B. in ETFs an. Die Verträge sehen dabei grob so aus:

  • Einmalige Kosten: 74,94 €
  • Monatliche Grundgebühr: 14,99 € über 24 Monate
  • Sofortbonus vom Anbieter: 49,81 €
  • Verkaufserlös des Smartphones: 428 €

Der "fiktive Gewinn" liegt über die Vertragslaufzeit bei rund 43 € pro Vertrag. Gedanklich wird das Modell auf ca. 20 Verträge ausgeweitet, um es zu skalieren.

Fragen zur rechtlichen Einordnung:
  1. Ab wann würde das Finanzamt in einem solchen Fall eine gewerbliche Tätigkeit annehmen?
  2. Spielt es eine Rolle, dass der Gewinn pro Vertrag gering ist, wenn die Tätigkeit wiederholt und geplant erfolgt?
  3. Wäre für ein solches Modell zwingend ein Gewerbe anzumelden, auch bei überschaubaren Gesamteinnahmen?
  4. Gilt hier die Kleinunternehmerregelung (Umsatz < 22.000 €/Jahr) – oder greift schon vorher eine andere Pflicht zur Umsatzsteuer?
  5. Welche Risiken entstehen, wenn so etwas "privat" durchgeführt wird – rein hypothetisch?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Gewerbeanmeldung, Handyvertrag, Steuerrecht, Smartphone, Kleinunternehmerregelung