Die Online-Community rund um Geld & Finanzen

Die Frage-Antwort-Plattform mit nützlichen Tipps und dem Wissen einer aktiven Community rund um Geld, Steuern, Finanzen und Versicherungen.

Aktuelle Beiträge

Wie kann ich aus der Entfernung verhindern, dass mein Bruder das Vermögen meines dementen Vaters verpraßt?

Wie kann ich aus der Entfernung verhindern, dass mein Bruder das Vermögen meines dementen Vaters für sich selber als Nutznießer veruntreut, was niemals im Sinne meines Vaters gewesen war und ist? Auf Grund des Alters meines Vaters und seinem schlechten gesundheitlichen Zustand ist zu befürchten, dass er leider bald ableben wird. Als Erbe seines Vermögens sind mein Bruder und ich die beiden einzigen Erben, weil kein Testament vorhanden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein 89- jähriger, dementer Vater, welcher ca. 650 km von mir entfernt wohnt, wurde von meinem Bruder, welcher in seinem Ort wohnt, im März 2022 in ein Pflegeheim gebracht, weil ihn seine langjährige Lebensgefährtin aus ihrer Wohnung, in welcher er bei ihr zur Untermiete wohnte, im März 2022 "geworfen" wurde. Mein Bruder hatte sich selbst seit ca. 2010 als Betreuer unseres Vaters ernannt und erledigte seit mindestens 2010 sämtliche Geldangelegenheiten für meinen Vater. Das fand ich zunächst als passend, da ich eben sehr weit weg wohne und ich auf Grund der Pflege meines schwehrstbehinderten Ehemannes, welchen ich bei uns zu Hause pflege, hier schlecht abkömmlich bin um mich auch um unseren Vater kümmern zu können. Ich konnte lediglich im März 2022 aus der Ferne bewirken, dass mein Vater in ein Pflegeheim mit gehobenen Ansprüchen gekommen ist weil ich für ihn einen Pflegeplatz in einem solchen besorgt hatte und nicht, wie von meinem Bruder vorgeschlagen, er in einem billigen Pflegeheim untergebracht werden sollte. Das mein Vater in den Genuss einer sehr guten Altersbetreuung kommen konnte, bedurfte einigen Kämpfen mit meinem Bruder, welcher das Geld unseres Vaters lieber für sich verwenden wollte. Im August 2013 wurde durch ein Psychiater festgestellt, dass mein Vater an Demenz leidet, nachdem mein Bruder, auf Anraten der ehemaligen Lebensgefährtin meines Vaters, ihn dort vorgestellt hatte. In einem Brief teilte mir die ehemalige Lebensgefährtin von meinem Vater im März 2022 mit, dass mein Bruder das Pflegegeld, welches ihr zugestanden habe, er regelmäßig auf sein eigenes Konto hatte überweisen lassen, er die EC-Karte meines Vaters eingezogen habe und seinen Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschlüssel von seinem Auto auch. Das Auto meines Vaters habe mein Bruder mitgenommen und seinem Sohn geschenkt. Des weiteren teile mein Bruder ihr nur einen geringen Betrag für die monatlichen Lebenshaltungskosten für meinen Vater mit, welche den Lebensstandard meines dementen Vaters nicht abdecken würde. Die Lebensgefährtin teilte mir weiterhin mit, dass sie meinen Bruder aufgefordert habe, unseren Vater von ihrer Wohnung abzuholen, da sie auf Grund ihres Alters (83 Jahre) nicht mehr in der Lage sei, ihn weiterhin zu pflegen. Sie teilte mir mit, dass mein Bruder in einer Vorsorgevollmacht, welche mein Vater 2013 in dementem Zustand, für ihn als seinen Betreuer unterschrieben hatte, meinen Bruder angeblich berechtigen würde, Geld-Schenkungen in beträchtlicher Höhe (immer so um die 1000 €) in Empfang zu nehmen. Das solle, nach Angaben der ehemal. Lebensgefährtin meines Vaters , mein Bruder umfangreich ausnutzen, wie sie mir am Telefon sagte, indem er z.B. für jedem meines Bruders Familien-Mitglieder, zu jedem Geburtstag, Weihnachten usw. jeweils 1000 Euro abheben würde. Ich habe Kontoauszüge gesehen, wo er z.B. 4000 € zu diesen Zwecken abgehoben hatte. Die Herausgabe aller Kontoauszüge der letzten Jahre, habe mein Bruder von ihr gefordert und auch erhalten, sodass sie nun keine Nachweise mehr darüber habe. Ich habe meinen Bruder im März 2022 darum gebeten, Einsicht in die Kontoauszüge der letzten Jahre meines Vaters zu erhalten, weil ich nun weiß, dass es einige gröbere Unregelmäßigkeiten im Geldabfluss von den Konten meines Vaters, zu Gunsten meines Bruders und vorher zur ehemaligen Lebensgefährtin meines Vaters gegeben hatte, was dieser jedoch abgelehnt hat. Er schickte mir nur wenige Kontoauszüge meines Vaters per email. Auf diesen Kontoauszügen habe ich gesehen, dass dies vorher auch schon so die ehemalige Lebensgefährtin meines Vaters so gehandhabt hatte, indem sie monatlich mehrere tausend Euro von den Konten meines Vaters abgeholt hatte, obwohl dieses Geld nicht für evtl. Urlaubsreisen ect. für meinen Vater als Nutznießer ausgegeben wurde. Ich hatte meinen Vater und seine ehemalige Lebensgefährtin letztmalig im Jahr 2021 besucht, wobei sich dieser bei mir beklagte, dass er immer nur "Büchsensuppe" essen müsse, weil sie nichts für ihn kochen würde. Mein Vater wäre unter normalen Umständen niemals damit einverstanden, dass mein Bruder regelmäßig soviel Geld von seinem Konto zu seiner eigene Verfügung abholt, da mein Vater Zeit seines Lebens immer sehr geizig war. Mein Bruder sagte selber, dass ihn vor längerer Zeit, mein Vater nur 20 € zum Geburtstag gegeben hätte. Nun räumt eben mein Bruder regelmäßig in größeren Geldbeträgen, das Konto meines Vaters ab. Nach den Angaben meines Bruders, wären 2022 noch ca. 50.000 € auf den Konten meines Vaters gewesen.

erbrecht, Betreuer

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Gewinnermittlung, welches Finanzamt?

Hallo,

ich habe als Einzelunternehmer einen Gewerbetrieb außerhalb des Bereiches meines Wohnsitzfinanzamtes.
Das Finanzamt im Bereich meiner Betriebsstätte hat mich kurz nach Eröffnung aufgefordert einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Darauf wurde mir eine Steuernummer zur Abgabe der EÜR und Gewerbesteuer mitgeteilt.

Bei meinem Wohnsitz Finanzamt habe ich nun meine EkSt abgegeben und als Rückfrage erhalten, dass ich bitte eine Gewinnermittlung (EÜR) und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen soll.

Die EÜR ist meines Wissens nach bereits in der elektronischen Abgabe der EkSt importiert und abgegeben worden, oder besteht hier kein Zugriff, da sich auf der EÜR das Betriebsstätten Finanzamt befindet.

Beim Betriebsstätten Finanzamt habe ich auch eine gesonderte Feststellung in welcher die EÜR enthalten ist abgegeben, obwohl ich dazu dort ja nicht verpflichtet bin, zur besseren Klarstellung.

Muss ich nun beim Wohnsitz Finanzamt erneut den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, da ich diesen fälschlicherweise beim Betriebsstätten Finanzamt ausgefüllt habe? (Laut Paragraph 20 AO ist doch das Betriebsstätten FA zuständig?)

Oder hat durch die Mitteilung der Steuernummer das Betriebsstätten Finanzamt die Zuständigkeit an sich „gerissen“?

Im Rahmen der gesonderten Feststellung übermittelt das Betriebsstätten Finanzamt die Daten doch an das Wohnsitz Finanzamt oder?

einkommensteuer, ELSTER, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Einzelunternehmen, Fragebogen steuerliche Erfassung

Mieter ist eingezogen, Vermieterin hat jedoch keine Unterschrift?

Ich vermiete ein Ferienhaus an Urlauber und auch "für vorübergehenden Gebrauch", was nur bis 6 Monate erlaubt ist nach deutschem Gesetz. Das Haus ist komfortabel eingerichtet für Feriengäste.

Ich habe per Mail einen 5-seitigen Mietvertrag alle Seiten mit meiner Unterschrift in PDF versendet und der Mieter hat ein Whats app gesendet mit der Unterschrift auf der letzten Seite, die Frau hat nicht unterschrieben obwohl der Vertrag auf beide Namen lautet. In der Zwischenzeit habe ich ein anderes Handy, dort wo das Foto mit der letzten Seite mit Unterschrift des Mieters ist, finde ich im Moment nicht. SIM Karte ist im neuen Handy.

Bei KI lese ich, bitte Antworten ob das stimmt:

"Ja, der Mieter akzeptiert den Mietvertrag mit dem Einzug in die Wohnung. Mit dem Einzug in die Wohnung und der Nutzung der Räumlichkeiten bestätigt der Mieter stillschweigend die Gültigkeit des Mietvertrags.

Grundsätzlich wird ein Mietvertrag mit der Unterschrift beider Parteien, also Mieter und Vermieter, rechtskräftig. Mit dem Einzug in die Wohnung und der Nutzung der Mietsache bestätigt der Mieter, dass er den Mietvertrag akzeptiert und sich an die darin vereinbarten Bedingungen hält. Auch wenn der Mietvertrag nicht unterschrieben wurde, aber der Mieter die Wohnung bezieht und Miete zahlt, gilt das Mietverhältnis als rechtswirksam."

Der Mieter hat meine Unterschrift, er kann nichts anderes vorweisen oder behaupten, ich habe die Seiten in PDF per Mail versendet. Das Mietverhältnis endet Ende August 2025, bei Mietverträgen für vorübergehenden Gebrauch, wenn sie bis Maximum 6 Monate dauern, haben die Mieter keinen Mieterschutz. Die Mieter haben mich jetzt vertröstet und bezahlen den Mietzins für Juni verspätet nachdem der Lohn auf dem Konto ist nächste Woche, ich merke sie haben Zahlungsschwierigkeiten. Falls es Probleme geben sollte und die Mieter nicht ausziehen nach Ende des Vertrages (Mietgrund für vorübergehenden Gebrauch kann ich beweisen, die Mieter haben kurzfristig gebucht 3 Wochen vor Einzug, sie mussten aus ihrer Wohnung und haben mir wahrscheinlich eine Lüge angegeben, jetzt vermute ich es waren  Zahlungsschwierigkeiten.)

Habe ich Nachteile? ich vermute beim Vertrag wurden extra nicht alle Seiten unterschrieben. Feriengäste haben mir immer alle Seiten unterschrieben in PDF per Mail gesendet. Ich hätte die Schlüssel nicht geben sollen, ich habe gelernt.

 

Immobilien, Mietrecht