Hallo,

in unserem Verein wird gerade fröhlich die Satzung ausgelegt und da wir uns nicht so ganz sicher sind, bitte ich hier mal um Mithilfe:

In der Satzung unseres Vereins steht: "Die Mitgliedsbeiträge werden zu Beginn des Geschäftsjahres fällig.".

Ist diese "Fälligkeit" nun als Stichtag zu verstehen - also heißt das, wenn man einen Tag nach dem Beginn des Geschäftsjahres in den Verein eintritt, dass man dann erst im darauffolgenden Jahr zahlen muss? Oder wird das Datum der "Fälligkeit" als der Termin interpretiert, an dem die Zahlung stattfinden sollte und wer eintritt, zahlt dann zu einem vereinbarten Termin nach Eintritt für das laufende Jahr?

Weitere Regelungen wann/ab wann der Beitrag zu zahlen ist, gibt es in der Satzung nicht.