Antwort
Vielen Dank für eure schnellen Antworten zur Interpretation!
Der Beginn des Geschäftsjahres ist auch in der Satzung definiert und ist mit dem Kalenderjahr identisch. Also es gibt eben diesen definierten Tag der "Fälligkeit" und ich fasse ihn nun nach euren Antworten mal als "Zahltag" auf.
Dass die Sache in der Satzung nicht ausreichend geregelt ist und was man hätte regeln können, ist uns schon aufgefallen, doch jetzt im Moment können wir den Text leider nur auslegen und danach suchen, was üblich ist in so einem Fall. Offenbar ist also eine Anteilslösung üblich...