Antwort
In der Steuererklärung sind die Fahrten am Dienstag zum Arbeitsort als Entfernungspauschale absetzbar. Dazu kommen die Fahrten zwischen Hotel und Arbeitsort. Die Übernachtungskosten sind (abzüglich der Frühstückspauschale) selbstverständlich auch Abzugsfähig. Evtl. kommen auch noch die Reisekostensätze dazu.