Wenn man mit dem Makler einen qualifizierten Alleinauftrag abgeschlossen hat, wäre ein eigener Verkauf, ohne dass der Makler seine vereinbarte Courtage erhält, ausgeschlossen. Hier in den Vertrag schauen, da Vertragsfreiheit herrscht.
Es gibt auch Alleinaufträge, wo der Verkäufer darauf verzichtet weitere Makler einzuschalten. Er kann hierbei das Objekt auch selbst veräußern, ohne dass der beauftragte Makler dann einen Provisionsanspruch hat. Falls das Obejekt aber über einen anderen Makler verkauft würde, so hätte der Makler einen Anspruch auf Vergütung.
Beim einfachen Maklerauftrag ist besteht keine Verpflichtung für den beauftragen Makler tätig zu werden. Also unverbindlich das Ganze und die Courtage würde nur bei Erfolg fällig.
Steht einiges dazu im Net, :-)
Gruss wombard