ich bin (u.a.) selbständig (Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung). Ich hatte einen Lieferanten, der eine Leistung für mich erbracht hat im Okt-Nov. 2013.
Ich bat um Rechnungstellung in 2013 und wollte auch 2013 bezahlen. Leider bekam ich erst jetzt die Rechnung, die Bezahlung erfolgte im Jan. 2014.
Ich würde die Eingangsrechnung gerne in 2013 absetzen. Wie ist das als Einzelunternehmer in so einem Falle? Kann ich so eine Rechnung, auch wenn sie erst in 2014 gestellt und bezahlt wurde, die Leistung aber in 2013 erfolgte, in 2013 absetzen? Oder ist das zwingend in 2014?