Du bist in Deutschland steuerpflichtig und musst diese Lohnersatzleistung hier angeben. Die bereits bezahlte Kapitalertragssteuer wird angerechnet, denn es gibt ein Gesetzt zur Vermeidung von Doppelbesteuerung für die Kapitalertrgssteuer. Einfach mal googlen, dann findest Du Detailinfos dazu.

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Die Grenze liegt mittlerweile bei 25 Jahren! Sie wurde vor einiger Zeit herabgesetzt!

hier wird Deine Frage behandelt: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php?seite=2#p2g Auszug: Ein Kindergeldanspruch kann auch dann bestehen, wenn Ihr verheiratet seid oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Allerdings gilt dies nur dann, wenn Eure Eltern Euch weiterhin finanziell unterstützen, weil Eure eigenen Einkünfte und Bezüge nicht ausreichen und auch Euer Partner/ Eure Partnerin nicht genug hat, um Euch Unterhalt zu zahlen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Ihr von Eurem Partner getrennt lebt oder von ihm geschieden seid.

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Ich habe kürzlich gelesen, dass eine Renovierung vorher angekündigt werden muss sofern der Mieter beeinträchtigt wird. Das was bei Deiner Schwester passiert ist zu kurzfristig! Meiner Meinung nach rechtfertigt diese Aktion eine Mietminderung!

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Viele Bausparkasse bieten rückwirkend eine höhere Verzinsung, wenn man den Kredit nicht beantragt. Frag mal nach, unter Umständen bekommst Du noch einen satten Zinszuschlag, wenn Du das Guthaben jetzt rausziehst. Geld verliert Du in dem Sinne nicht, es kann höchstens sein, dass Du (falls oben genannte Möglichkeit nicht besteht) das Geld eben mit sehr niedriger Verzinsung dort liegen gelassen hattest über die Jahre. Besser aber, als sich jetzt zu verschulden, ist die Auflösung des Guthabens!

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http://www.just2trade.com/fees/other_fees

die werben eigentlich damit, dass es keine versteckten Kosten gibt! Unter Margin-Rate verstehe ich Margensätze! Sorry - mehr hab ich nicht rausgefunden und definitv keine Erfahrung sazu!

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Bei Eigennutzung kannst Du gar nichts absetzen! Siehe auch hier: http://www.finanzfrage.net/frage/kann-man-die-nebenkosten-bei-hauskauf-auch-von-der-steuer-absetzen-eigennutzung

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Bin genau Deiner Meinung, die Mwst wurde ja schon bezahlt. Allerdings muß das Auto beim Zoll angegeben werden! Sicherlich fallen Zollgebühren an.

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Der Bezug von Kindergeld, bzw. Unterhaltsverpflichtungen erhöhen den pfändungsfreien Betrag. Dies muß der Bank jedoch mittels einer Bescheinigung nachgewiesen werden. Derartige Bescheinigungen können zum Beispiel von folgenden Stellen ausgestellt werden:

•Schuldnerberatungen •Familienkassen •Sozialleistungsträgern •Arbeitgeber •Rechtsanwälte •Notare

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Hab hier was für Dich gefunden: http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml ... Weiterfahrt mit einem anderen Zug Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

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Habe mich kürzlich informiert. Die Dynamik scheint angebracht!

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Ich würde ganz schnell zu Deiner Bank gehen und das melden.Die Abhebungen sind protokolliert. Meiner Mutter ist das auch mal passiert und sie hat nach allerlei Recherche ihr Geld zurückbekommen.

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