In den Semesterferien bin ich allerdings immer vor Ort gewesen

und wo hast du gewohnt?

Du kannst bei den Werbungskosten die angeben, die du auch gefahren bist. Wenn du die wahren Fahrten angibst und dann für die 4 Monate vor Ort angibst, du wärest jeden Tag 150 km einfach gefahren, dann ist das unrealistisch. Das kannst du nicht belegen.

Für mich stellt sich die Frage, wo du in den 4 Monaten gewohnt hast.

Für die anderen Fälle nimmst du die Istfahrten, davon die Distanz-km (also 150) * 3 Cent * Anzahl der Tage, die du gefahren bist.

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wenn die Immo überschrieben ist, dann sind die Eltern nicht mehr Eigentümer. Damit können sie auch die Abschreibung nicht geltend machen.

Das kann das Kind. Nur wenn das ganze unentgeltlich läuft, dann gibt es weder Abschreibung noch Aufwendungen, die das Kind absetzen kann.

Nur vermute ich aus der Frage, dass es auch vermietete Teile gibt. Für die können die Aufwendungen und die Abschreibung anteilig angesetzt werden. Der Teil, der den Eltern zugeschrieben ist, fällt bei der Betrachtung raus.

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da hast du keinen Rechenfehler. So ist das bei Aktien.

Wie wäre es bei deinem Beispiel, wenn die Dividendenrendite bei 5% liegt und die Aktie auf 125 Euro steigt. Das ist auch eine mögliche Variante.

Dann hättest du die Dividende und den Gewinn aus der Aktie durch Kursanstieg.

Aktien schwanken und sie unterliegen Risiken. Das ist bekannt. Wer diese Risiken nicht will, der sollte verzichten - auf die Dividende wie auch die Gewinne/ Verluste aus den Kursschwankungen.

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