Antwort
wenn die Immo überschrieben ist, dann sind die Eltern nicht mehr Eigentümer. Damit können sie auch die Abschreibung nicht geltend machen.
Das kann das Kind. Nur wenn das ganze unentgeltlich läuft, dann gibt es weder Abschreibung noch Aufwendungen, die das Kind absetzen kann.
Nur vermute ich aus der Frage, dass es auch vermietete Teile gibt. Für die können die Aufwendungen und die Abschreibung anteilig angesetzt werden. Der Teil, der den Eltern zugeschrieben ist, fällt bei der Betrachtung raus.