Antwort
das ist meine Erachtens aus dem Kaufvertrag zu entnehmen, wie sich der Kauf auf EK und FK auswirkt.
Durch den Kauf alleine wird die FK-Struktur nicht verändert. Und wird FK in Eigenkapital verwandelt, bedarf dies einem Beschluss.
In dem Falle sehe ich den Kredit, den die beiden vor Kauf gewährt haben, nach dem Kauf als Gesellschafterdarlehen - was oft auch als eingenkapitalersetzend gesehen wird.