es wird unterschieden zwischen "und" und "oder" Konten.

bei oder-konten kann jeder der Kontoinhaber frei verfügen. Du kannst jederzeit das Konto in ein und-Konto umwandeln. Aber Vorsicht! Sämtliche Verfügungen können nur noch zusammen mit allen Kontoinhabern gleichzeitg erfolgen. Bankkarten können keine mehr ausgestellt werden.

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In der Regel sind Sondertilgungen bis zu einem bestimmten EUR-Satz p.a / % Satz p. a. autamtisch in den Zins eingepreist.

Es ist richtig, dass es einen Zinsaufschlag gibt, wenn höhere Sondertilgungssätze (z. B. 20 % p.a.) verhandelt werden. Da bewegen wir uns atuell so um die 0,05-0-1 %.

Macht ja auch Sinn. Wenn man in diesem Fall eine 10 jährige Zinsbindug hat, könnte bei optimaler Sondertilgung das Darlehen nach ca. 4-5 Jahren abbezahlt werden.

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Das ist alles falsch. Bei einer Privatinsolvenz sperrt natürlich die Bank sofort die Konten! Oft ist es so, dass der Kontoinhaber nicht mehr alleine verfügungsberechtigt ist, sondern der Insolvenzverwalter. Normalerweise überträgt er das Einzelverfügungsrecht wieder an den Kontoinhaber zurück, wenn alles geklärt ist.

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