Essen auf Rädern wird durch die Pflegekasse nicht übernommen. Aber das Pflegegeld, das Deine Mutter erhält, kann dazu genutzt werden, da Pflegegeld zur Versorgung Pflegebedürftiger genutzt werden muss. Und Versorgung mir Essen gehört dazu.
Genau so wie bereits beschrieben, läuft das ab. Und so lange, bis genau feststeht, wer der Vater ist, zahlt das Amt den Unterhalt. Später holt es sich das Geld vom Kindsvater wieder zurück. Also keine Panik.
Wie wfwbinder schon sagt, stehen Dir zusammen mit deinem Sohn keine 71qm zu. In meiner Stadt sind es 65 qm. Und Geld für eine Untervermietung an Deinen Sohn kannst Du nur dann bekommen, wenn Dein Vermieter der Untervermietung zustimmt, und das wird der bei eigenen Kindern nicht tun. Die ARGE wird Dir auch bei einer Untervermietung nicht mehr zahlen.
Das hängt davon ab, ob das Handy mit in den Versicherungsvertrag fällt. Außerdem kommt es noch darauf an, ob Dein Schwiegervater es einfach so liegenlassen hat, als er das Zimmer verlassen hat, oder ob es im Schrank verschlossen war. Wenn nicht, ist es grob fahrlässig, und die Versicherung muss nicht zahlen.
Je nach dem, was Du verdienen wirst, wüde ich erst mal ein Tagesgeldkonto anlegen, um monatlich Beträge anzusammeln. Bis dann ein entsprechender Betrag da ist, kannst Du Dich in Ruhe informieren, was Du dann als nächstes damit tust. Von Immobilienfonds würde ich auf jeden Fall abraten. Habe selbst vor Jahren in einen investiert, und das Wort "Ertrag" ist jetzt ein Fremdwort für mich geworden. Du kannst gar nicht so verquert denken, wie es dort zugeht. Aktien finde ich nicht verkehrt, auch wenn die Kurse im Augenblick in die falsche Richtung gehen. Wenn die Talfahrt stoppt, ist ein guter Zeitpunkt einzusteingen. Und langfristig machst Du mit Aktien immer ein gutes Geschäft.
Soweit mir bekannt ist, ist doch für Freiberufler, bzw. Selbständige Rürup-Sparen gedacht. Aber Deine Bank kann Dir da Auskunft geben.
Also ich würde das nicht machen. Kinder müssen schließlich auch lernen, mit Geld umzugehen und damit auszukommen. Wenn Du das jetzt anfängst, macht Dein Sohn nachher nichts mehr ohne finanzielle Entlohnung.
Ich bin auch Mitglied in einer Fahrgemeinschaft. Eine zusätzliche Versicherung ist nicht nötig, da wir alle in der normalen KFZ-Haftpflicht des Fahrzeughalters versichert sind.
Aber hallo bist Du zu spät. Es ist erstaulich, dass das Finanzamt sich noch nicht bei Dir gemeldet hat. Steuererklärungen sind nämlich grundsätzlich bis zum 31.Mai des Folgejahres, also für 2007 bis zum 31.05.2008, abzugeben. An Deiner Stelle würde ich jetzt ganz schnell einen Antrag auf Aufschub an das Finanzamt schreiben, da die Dir sonst richtig Kosten aufs Auge drücken können.
Schufa-Einträge kannst Du schon für jede Kleinigkeit bekommen. Was genau eingetragen werden darf und was nicht, weiß ich auch nicht so genau. Auf jeden Fall aber Kredite, Ratenkäufe, Eidesstattliche Versicherungen,usw. Aber Du kannst Dir eine Selbstauskunft einholen. Da steht alles drin, was Du bisher ausgeheckt hast. Wenn was falsches drinsteht, kannst Du auf Löschung bestehen.
Ich halte Lebensversicherungen ja für eine überholte Geldanlage. Wenn Du mal Vergleiche anstellst, wirst Du merken, dass sich die Versicherungen von Deinem Geld doch eine ganz schöne Stange in die eigene Tasche stecken. Such Dir lieber eine andere Anlageform.
Soweit mir bekannt ist, kann man bei selbstgenutzem Eigentum wohnenbleiben und bekommt trotzdem Hartz IV, weil bei einer Mietwohnung ja auch die Mietkosten übernommen würden. Allerdings ist es wohl auch davon abhängig, wie groß das Haus ist, und wieviele Personen darin leben, die zum Haushalt gehören.