an die Nachlaßstelle wird der Stand am Tag vor dem Todestag gemeldet. Ausserdem erlischt Kontovollmacht nicht automatisch mit dem Tod. Es ist ja nachvollziehbar, wer Auszahlungen unterschrieben hat o. am GA vorgenommen hat.

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bei den Tips hier im Forum fand ich das: http://www.finanzfrage.net/tipp/hochwassergeschaedigte-koennen-kosten-zumindest-steuerlich-ansetzen

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Naja, deliktunfähig ist er ja mit dem Alter nicht mehr-demzufolge ist er auch in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Die Versicherung wird also prüfen, ob der Schaden berechtigt ist, und ggf. zahlen. Sofern Versicherung besteht! Außerdem kann es sein, daß die Eltern dagegen sind, daß die Versicherung zahlt Dann wirds komplizierter. Dann mußt Du ggf. klagen, und das ausstreiten. Also verscherz es Dir nicht gleich am Telefon, wenn Du anrufst.. viel Glück

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Du meinst aber nicht beschlagnahmt oder? Wenn gepfändet, dann ist Dein Lösungsansatz richtig: Schulden bezahlen, Gerät retour. Eigentlich logisch...

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