vielleicht hilft das weiter http://www.rententips.de/rententips/grv/bz/09.php
ganz aktuell zum Thema kann ich Dir diesen Link empfehlen: http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Rheinland-Pfalz_L-5-KR-9913_Blindenfuehrhund-kann-auch-neben-Blindenlangstock-als-Leistung-der-gesetzlichen-Krankenversicherung-zustehen.news17523.htm
der Vorredner hat schon sehr gut die Frage beantwortet, weiteres zum nachlesen auch hier http://www.gutefrage.net/frage/kann-ein-arbeitgeber-die-zahlung-von-vwl-verweigern
an die Nachlaßstelle wird der Stand am Tag vor dem Todestag gemeldet. Ausserdem erlischt Kontovollmacht nicht automatisch mit dem Tod. Es ist ja nachvollziehbar, wer Auszahlungen unterschrieben hat o. am GA vorgenommen hat.
bei den Tips hier im Forum fand ich das: http://www.finanzfrage.net/tipp/hochwassergeschaedigte-koennen-kosten-zumindest-steuerlich-ansetzen
Naja, deliktunfähig ist er ja mit dem Alter nicht mehr-demzufolge ist er auch in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Die Versicherung wird also prüfen, ob der Schaden berechtigt ist, und ggf. zahlen. Sofern Versicherung besteht! Außerdem kann es sein, daß die Eltern dagegen sind, daß die Versicherung zahlt Dann wirds komplizierter. Dann mußt Du ggf. klagen, und das ausstreiten. Also verscherz es Dir nicht gleich am Telefon, wenn Du anrufst.. viel Glück
hilft das vielleicht: http://www.sozialhilfe24.de/forum/grundsicherung-sozialhilfe/auto-erlaubt-bei-grundsicherung-4815.html
Du meinst aber nicht beschlagnahmt oder? Wenn gepfändet, dann ist Dein Lösungsansatz richtig: Schulden bezahlen, Gerät retour. Eigentlich logisch...
Ggf. die Vollkasko, wenn man keine hat,ist es dumm gelaufen. Außerdem wird man zurückgestuft bei Inanspruchnahme der Vollkasko.