Ihr Verhalten war natürlich vom Feinsten, weshalb Sie nun zurecht Ärger haben.

Das Schreiben des Inkassobüros aber können Sie getrost unbeachtet lassen - auch können die kein Verfahren einleiten.

Es ist nun an Ihnen, sich mit dem Verkäufer zu einigen.

Der kann Sie nämlich vor Gericht zerren.

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Eine "Online-Ausbildung" ist keine Berufsausbildung.

Es wird Ihnen nicht gelingen, jemanden davon zu überzeugen, dass man einen Beruf erlernen kann, wenn man vor dem PC sitzt.

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Wenn man hier eine Frage stellt, so geschieht dieses anonym.

Es hindert Sie also nichts, den Schuldgrund und das Land zu nennen.

Sonst könnten Sie eine Antwort wie diese bekommen:

Nein, rückständige Einkommensteuer aus Kenia ist hier nicht vollstreckbar.

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Und was ist mit Ihrer Frage vom 09.05.2014?

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Eine Frechheit wäre es, keine Abgaben zu zahlen.

Auch Studenten sind "nur" Arbeitnehmer.

Bei Betrachtung all Ihrer Fragen sollte Ihnen doch solches längst klar sein.

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"Ergänzungsersuchung" - schöne Wortfindung für einen ganz normalen Vorgang.

Seitens des Bearbeiters dürfte der Fall nun abgeschlossen sein (wäre er bereits, wenn Sie die Belege gleich mitgesandt hätten).

Nun kommt es auf die technische Abwicklung an - es kann also durchaus August werden, bis der Bescheid zugestellt wird.

Deswegen sollten Sie einen inländischen Beauftragten haben.

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Sie haben zwei "Baustellen".

Die eine ist die Gesundheit. Hier müssen Sie feststellen lassen, dass Sie in Ihrem jetzigen Beruf nicht mehr arbeiten können.

Die andere ist die finanzielle Lage. Hier sollten Sie überlegen, ob Sie in die private Insolvenz gehen sollten. 

Mit beiden Problemen sollten Sie sich an die Caritas oder an eine andere Hilfsorganisation wenden.

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Dazu sollten Sie aber schon mitteilen, was Sie damit zu tun haben und in welcher Eigenschaft Sie "vorgehen" wollen.

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Eine eher etwas hier nicht erwünschte Frage - siehe Richtlinien.

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Steuerrechtlich sind Sie jetzt schon alleinerziehend, das Sie ja nicht verheiratet sind.

Ihre LSt-Klasse ist nur eine Sache für denjenigen, der damit zu tun hat (also Sie, Arbeitgeber und Finanzamt).

Das Jugendamt oder sonstige gehören logischeweise nicht dazu.

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Das hört sich sehr nach außergewöhnlicher Belastung an (man muss ja raten) - dass solche zu berückichtigen sind, war bekannt - keine Änderung möglich.

Wenn ich daneben liege - bitte Sachverhalt nachreichen.

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Ich bin mir nicht sicher, aber so wird es wohl sein.

Schließlich wird das erste Arbeitsverhältnis immer noch als solches geführt.

Dies ist eine der wenigen Ausnahmen, die einen Anruf beim Finanzamt (Arbeitgeberstelle) rechtfertigen.

Sie müssen aber nicht befürchten, dass die Lohnsteuer verloren ist. Durch die Einkommensteuer-Erklärung bekommen Sie sie zurück.

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