Hallo, ein Paar (unverheiratet, zusammen lebend, keine gemeinsamen Kinder) hat gemeinsam einen Darlehensvertrag (Bauspardarlehen) zur Wohnungsfinanzierung, der Mann als Darlehensnehmer, die Frau als Gesamtschuldnerin unterschrieben. Im Grundbuch der finanzierten Eigentumswohnung sind als Eigentümer je zur Hälfte der Mann und die Frau eingetragen. Jetzt stirbt der Mann und wird per Erbschein von seinen Kindern beerbt. Wer haftet jetzt mit welchen Anteilen für das Darlehen? Meine Annahme ist die Erben treten als Rechtsnachfolger ein und übernehmen den Vertrag. Die Frau als Gesamtschuldnerin kann von der Erbengeminschaft zu 50% in die Zahlungspflicht genommen werden. Oder haftet die Frau etwa zu 100% und die Erbengeminschaft gar nicht? Vielen Dank vorab.
Liebe Fachleute: Wer haftet bei Tod des Darlehensnehmers/Bausparers, die im Vertrag zusätzlich stehende Gesamtschuldnerin und/oder die Erben?
Erbengemeinschaft,
Kredit,
Partnerschaft,
Todesfall
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