es geht um den Zugang zu Daten und Nutzern. Sieht man sich Google genauer an und die Umsatzzahlen, und man überlegt, woher der Wert kommt, dann sind es die Nutzer und die Daten, die perfekt ausgewertet werden. Google ist v.a. Werbung und davon leben die gut. Und die Werbetreibenden würden dort keine Werbung schalten, würden sie keinen Mehrwert sehen.

Facebook hat einen anderen Ansatz. Aber auch die müssen sich finanzieren. Auch bei denen wachsen die Werbeeinnahmen, aber denen wird und wurde immer vorgeworfen, dass ihr Wachstum limitiert sein könnte und dass der Zugang zum Mobilmarkt insofern fehlt, weil es keine Lösung für Werbung gäbe.

FB sucht also eine Lösung für das Problem, einen Zugang zu grossen Datenmengen im Internet. Und WhatsApp hat viele Nutzer und sehr viele Daten.

Werbung direkt bei WhatsApp ist nicht zwingend nötig. Das geht über Umwege. Ob sich der teure Deal auszahlt, wird sich zeigen.

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mit wäre neu, wenn das irgendwo zentral publiziert würde. Das findet man in der Presse oder gar nicht. Alles, was sich im Private Equity Segemt tut, ist meist ein gut gehütetes Geheimnis.

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das kommt darauf an, wie der Auftrag erfolgte. Wenn du individuelle Einstellungen vorgegeben hast, wird das Sportgeschäft die Haftung explizit ausgeschlossen haben.

Wenn jedoch das Geschäft die Bindung nach eigenen Vorgaben vorgenommen hat, dann mag das sein.

Die Frage ist, wie du dich verletzt hast und wie das Auslösen der Bindung damit im Zusammenhang steht. Ist die Bindung definitiv zu hart eingestellt für deine Fahrweise, dann kannst du einen Haftungsanspruch stellen. Wenn die Bindung zu leicht eingestellt ist, dann sehe ich das nicht.

Wenn du mit einem anderen Skifahrer zusammengestossen bist, dann sehe ich keinen Anspruch.

Denke deinen Ansatz mal zu Ende: auf der Piste passieren viele Unfälle. Die Folgen sind Brüche, Bänderverletzungen und vieles mehr. Letztendlich könnte man immer argumentieren, die Bindung sei schuld. Dann würde in jedem Falle ein Sportgeschäft haften. Und das ist selten der Fall.

Man könnte einen Schritt weitergehen: wieso haftet nicht immer der Bindungshersteller?


Auch ein Fall, bei dem ich keine Haftung sehe: wenn du sehr langsam unterwegs bist und einen Drehsturz hast, dann leiden oft die Bänder. Und in so einem Falle kann man sicherlich weder dem Bindungshersteller noch dem Einsteller einen Vorwurf machen. Das gehört dann unter: dumm bewegt, Drehsturz, Folge: Bänderverletzung. Keine Haftung.

Professionelle Sportgeschäfte haben genormte Geräte für die Einstellung. Die testen hier sehr gut und eigentlich kann man einen Fehler auf deren Seite meist ausschliessen.

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einige wenige Banken verlangen was dafür, ja. Das ist exotisch, aber das gibt's. Es kommt auch auf die Art des Kontos an und die Gebührenstruktur. Hier muss man ins Detail gehen, will man das wissen.

Privatkunden sind nicht verwöhnt, denn das ist Standard. Ich würde eher die, die bezahlen, als verschlafen bezeichnen.

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es kommt darauf an, wie der Vermieter hier buchen wird bzw. gebucht hat. Einige buchen die Kaution als Sicherheit ein. Wenn dem so ist, ist dieser eingebuchte Wert mit Sperrung weg. Bekommt der Vermieter das mit, könnte er eine neuen Sicherheit einfordern.

Ansonsten wirst du das Problem bei der Zahlung bekommen, denn du hast ja nun keine Kreditkarte mehr, oder? Wie soll der Vermieter denn nun auf die alte Karte buchen? Die ist gesperrt.

Die Frage ist nun: wie wollt ihr zahlen?

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Selbständigkeit heisst? Er hat eine Firma gegründet und die ist jetzt pleite?

Du sprichst von Steuerschulden. Aber welche Schulden sind das genau? Steuerschulden der Firma? Seine Steuerschulden?

So ist die Frage noch zu ungenau. Hier wird nicht klar, wer denn der Schuldner ist.


Dein Steuerberater weiss es sicherlich.

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aufladen kannst du über mehrere Möglichkeiten:

  • Kauf von Guthaben an Tankstellen/ beim Handel
  • über einen Geldautomaten
  • über Onlinebanking
  • über die Seite der Telekom
  • etc.

Ob deine Bank eine Auflademöglichkeit am Autmaten bietet, weiss ich nicht. Wie das geht? Du steckst deine ec-Karte rein, wählst den entsprechenden Menüpunkt und folgst den Anweisungen. Fertig.

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im Recht bist du. Nur wie du auch Recht bekommst, ist eine andere Sache. Du müsstest den Verkäufer verklagen. Und der Weg bedeutet viel Aufwand. Ausgang: unklar.

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ja, weil freiberufliche Tätigkeiten.

Bei der Konstellation fällt mir auf: Studentin... bist du nicht generelle interessiert an einer Steuererklärung wg. deiner Ausgaben für das Studium und dann bist du noch verheiratet, so dass du doch sicherlich zusammen mit deinem Mann eine Erklärung abgeben wirst?!

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es gibt 2 mir bekannte Grenzen (während des Semesters) für die KVersicherung, ob man sich selbst versichern muss:

  • max. 375 Euro p.M.
  • max. 20h pro Woche

Dabei ist es vollkommen egal, ob angestellt/ Werkstudent/ Selbständig/ Gewerbe.

Siehe auch hier http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/entscheidung/branchen_zielgruppen/studenten/index.php

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ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Banken die Vermögensberatung einstellen. Dieser Sektor ist und bleibt sehr lukrativ.

Bei der Postbank sollte man das ganze Konstrukt ansehen: die dt. Bank ist der Eigentümer, der noch weitere Töchergesellschaften hat. Hier wird analysiert, wo das Geld gemacht wird und wo die Margen stimmen. Und vermutlich ist bei der Postbank in dem Sektor zu wenig Gewinn erzielt worden.

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Zweiter Job mit var. Verdienst neben Minijob, Student 27. Wieviel kann ich verdienen -> Abgaben?

Hallo liebe Community,

ich schreibe derzeit meine Abschlussarbeit und möchte neben meinem Minijob einen weiteren Job annehmen (Verdienst variabel ca. 200 - 800 Eur im Monat) . Es stellt sich für mich die Frage wieviel ich arbeiten bzw. verdienen darf ohne übermäßig an Abgaben zu zahlen und vor allem die Frage was passiert, wenn ich nun nach einem halben Jahr das Hauptbeschäftigungsverhältnis wechsle, d. h. einen "richtigen Vollzeitjob" antrete? Interessant ist auch die Frage ob sich der Krankenversichtertenstatus ändert bzw. die Abgaben und ob es sich noch lohnt, weitere 500 Euro für ein halbes Jahr Immatrikulation zuu zahlen.

IST-Zustand:

27 Jahre - Als Student immatrikuliert bis Ende März 2012 - Minijob (400 Eur Monat / 40 Std) - KV-versichert im Studententarif der gesetzl. Krankenkasse mit ca. 80 Eur (vs. 170 Eur /Monat als arbeitssuchender bei Exmatrikulation) - Abschluss erwartet in ca. 4 Monaten, danach Jobsuche.

Option Immatrikulation bis 30.09.2012 - (Kosten der Einschreibung 500 Eur dafür Studententarif gesetzl. KV)

Jetzt Aufnahme eines weiteren Jobs für die Dauer von zwei Monaten oder mehr

  • Arbeit von zuhause aus über das Internet, freie Zeiteinteilung. (Übernehme haupts. die Fremdsprachenkorrespondenz, unregelmäßig)
  • Grundsätzlich Freiheit bei der Vertragsform und evtl. Abrechnung seitens meines Arbeitgebers! (d. h. ich soll einen Vorschlag machen wie es meinem AG und mir am günstigsten ist)

Was ist zu beachten, wenn ich meinen Lohn und meine Arbeitsbelastung frei skalieren kann? (möglich wären zur Zeit ca. 200 - 800 Eur)

  • Wie hoch darf - falls zutreffend - mein Stundenlohn sein? 12 Euro?
    • Muss sowohl mein Minijob Arbeitgeber, als auch mein neuer dann Abgaben entrichten? z. B. 21%?
  • Werde ich durch die Aufnahme des neuen Jobs auch Abgabepflichtig für sämtliche Jobs?
  • Ist der Grundfreibetrag von ca. 8000 Euro überhaupt noch relevant, wenn ich damit rechne vor Jahresende einen Job zu finden?
  • Wie soll der Arbeitsvertrag gestaltet sein? (Rahmenvertrag, selbständig, etc.?)
  • Lohnt es sich noch, die Immatrikulation von 500 Euro zu zahlen?

Tut mir Leid für diese Flut an Fragen, wenn mir jmd. bereits einen Teilaspekt beantworten könnte würde ich mich sehr freuen. Ich werde das Post natürlich mit jeder neuen Erkenntnis ergänzen

vielen Dank!

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nicht jeder Studiengang eignet sich, um den Studentenstatus für die Sozialversicherungen (KV) aufrecht zu erhalten. Nimmst du ein neues Studium auf oder schreibst du dich in den bestehenden Studiengang ein?

  • du kannst als Student max 20h arbeiten während Studium
  • in der vorlesungsfreien Zeit kannst du soviel arbeiten wie du willst
  • Verdienst bei GKV 365/400 Euro p.M.
  • Verdienst bei PKV spielt keine Rolle
  • nach Examen oft Übergangsregelungen, speziell bei der PKV

Du bist in der GKV. Damit sind die Verdienstgrenzen eng. Dann fällst du so oder so aus dem Studententarif, wenn du mehr verdiest als die 400e p.M.

Somit lohnt es sich aus diesem Grunde nicht, sich einzuschreiben.


Was ich nicht weiss, ist, was während der Phase bei Jobsuche passiert bei der GKV.

Ich würde ggf. als Freiberufler arbeiten.

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von 300 bis 3.000 Euro, je nach Gegend und Ausstattung.

Wenn du in einer Luxusgegend ein Anwesen mit sehr grossen Räumen mietest, kann es auch 5-stellig werden....

Gegenfrage: wo? Welche Stadt? etc.

Ohne diese Angaben kann jeder hier nur eine Münze werfen.

Such doch einfach auf einem Internetportal wie immoscout.de oder immowelt.de nach solchen Wohnungen und sortiere nach den Preisen.

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