das kommt darauf an, wie der Auftrag erfolgte. Wenn du individuelle Einstellungen vorgegeben hast, wird das Sportgeschäft die Haftung explizit ausgeschlossen haben.
Wenn jedoch das Geschäft die Bindung nach eigenen Vorgaben vorgenommen hat, dann mag das sein.
Die Frage ist, wie du dich verletzt hast und wie das Auslösen der Bindung damit im Zusammenhang steht. Ist die Bindung definitiv zu hart eingestellt für deine Fahrweise, dann kannst du einen Haftungsanspruch stellen. Wenn die Bindung zu leicht eingestellt ist, dann sehe ich das nicht.
Wenn du mit einem anderen Skifahrer zusammengestossen bist, dann sehe ich keinen Anspruch.
Denke deinen Ansatz mal zu Ende: auf der Piste passieren viele Unfälle. Die Folgen sind Brüche, Bänderverletzungen und vieles mehr. Letztendlich könnte man immer argumentieren, die Bindung sei schuld. Dann würde in jedem Falle ein Sportgeschäft haften. Und das ist selten der Fall.
Man könnte einen Schritt weitergehen: wieso haftet nicht immer der Bindungshersteller?
Auch ein Fall, bei dem ich keine Haftung sehe: wenn du sehr langsam unterwegs bist und einen Drehsturz hast, dann leiden oft die Bänder. Und in so einem Falle kann man sicherlich weder dem Bindungshersteller noch dem Einsteller einen Vorwurf machen. Das gehört dann unter: dumm bewegt, Drehsturz, Folge: Bänderverletzung. Keine Haftung.
Professionelle Sportgeschäfte haben genormte Geräte für die Einstellung. Die testen hier sehr gut und eigentlich kann man einen Fehler auf deren Seite meist ausschliessen.