Es geht um die Frage, ob ein Widerspruch zum Einkommensteuerbescheid zum gewünschten Erfolg führt.
Der Vorgang: 2003 haben meine damalige Frau und ich uns scheiden lassen. Der gemeinsame Sohn (damals 12 Jahre) bleibt bei der Mutter. Das Haus wird auf den Mann übertragen. Frau lebt mit Sohn weiterhin im Haus. Es wurde ein Grundbucheintrag Wohnrecht für Exfrau nach § 1093 BGB eingeräumt. Ein Mietvertrag wurde daraufhin erstellt. Steuerlich habe ich es seit 2003 so gemacht, dass ich als Ausgaben Anlage U und Anlage V (Zinsen Darlehen und etwas Nebenkosten) und als Einnahmen Anlage V den Mietzins angegeben habe. Nach ca. einem Jahr wurde dann die Mietzahlung eingestellt und weil ich damals auch zeitnah arbeitslos wurde habe ich den Ehegatten- und Kindsunterhalt eingestellt. Das Finanzamt wollte dies damals nicht akzeptieren und verlangte einen Nachweis über die Zahlungsabkürzung (da sich beide Beträge [Mietzins gegen Ehegattenunterhalt und Kindsunterhalt] in etwa deckten). Ich habe daraufhin (vielleicht ungeschickter Weise von Unkenntnis getrieben) einfach den Mietvertrag geändert auf 0 Euro und darin auch festhalten lassen, dass die Zahlungen meinerseits bzgl. Ehegatten- und Kindsunterhalt entfallen. Steuerlich wurde aber so weiter gemacht wie bisher: Anlage U und V, U als Ausgabe und V mit Ein- und Ausgaben. Das Finanzamt hat sich nie wieder gemeldet.
Im Dezember 2010 habe ich begonnen mit Hilfe eines Anwalts zu erreichen, dass ich von der Ehegattenunterhaltspflicht befreit werde und auch um eine zeitliche Beschränkung des Wohnrechts festzulegen, welche leider bei dem damaligen Notar etwas zu lasch formuliert wurde. Schließlich gibt es auch neue Gesetzesregelungen zum Unterhalt seit 2008. Mein Anwalt riet mir dabei bei der Steuererklärung die Anlage U nicht mehr auszufüllen und die Einnahmen bei Anlage V auf 0 setzen. Dies tat ich dann auch brav ab dem Steuerjahr 2011.
Im Dezember 2012 kam es dann endlich zur gerichtlichen Verhandlung und habe das erreicht was ich wollte. Kein Ehegattenunterhalt mehr und das Wohnrecht kann zu einem genau vereinbarten Termin ausgetragen werden.
Jetzt das Problem: Ab dem Steuerjahr 2011 habe ich keine Anlage U abgegeben und keine Miteinnahmen bei Anlage V gemacht bzw. 0 Euro. Das hat das Finanzamt auch akzeptiert, ich erhielt einen Einkommensteuerbescheid mit Anrechnung der Ausgaben für Vermietung aus Anlage V. Pünktlich zum 1. Mai 2013 habe ich meine Steuererklärung für 2012 abgegeben (auch das Gerichtsurteil bzgl. Unterhalt und Wohnrecht) und erhielt letzte Woche zwei Bescheide: 2011 und 2012. Der Bescheid von 2011 wurde genau um die Ausgabe von Anlage V korrigiert, so dass ich jetzt Nachzahlen muss. Im Bescheid von 2012 sind die Ausgaben von Anlage V ebenfalls nicht berücksichtigt.
Jetzt frage ich mich, ist das so ok oder lohnt sich ein Widerspruch zum Einkommensteuerbescheid?
Wo liegt ggf. der Fehler? Ich verstehe es nicht!
Bitte einfach fragen, falls noch Infos fehlen sollten.
Danke.