Hallo Forum,
ich möchte mich freiwillig bei der AOK versichern, weil dies meine letzte gesetzliche Krankenkasse war. Ich bin freiberuflich als Orgellehrerin tätig und liege mit meinem Gesamt-Einkommen knapp unter der Mindestberechnungsgrenze von 921,-. Ich arbeite unter 19,25 Stunden in der Woche, aber gelte, soweit ich weiß, trotzdem als hauptberuflich selbständig, da es meine einzige Erwerbsquelle ist.
Frage 1: Gilt in diesem Fall die gleiche Regelung wie für UNSELBSTÄNDIGE, nämlich einfach 14,9% des Einkommens als Beitragssatz, ODER ABER EIN ERHÖHTER TARIF, da ich VOLL SELBSTÄNDIG bin ? (Ich las etwas von einem Mindestsatz von 340,- für rein Selbständige!?)
Frage 2: Werde ich als selbständige Orgellehrerin (Kirchenorgel) mit über 450,- Verdienst zur Rentenversicherung verpflichtet ?
Bedanke mich herzlich für jede Auskunft und Hilfe hierzu.