Hallo? Von wegen keine Akteneinsicht. Ich bin auch Lehrerin seit 1982 und habe sowohl im Ostteil als auch im Westteil unterrichtet (Mathematik/Physik in den Klassen 7 - 10) und habe zum Glück nur noch 13 Jahre bis zur Rente. Außerdem habe ich die DDR-Ausbildung Diplomlehrerin für Mathematik und Physik und die Westausbildung (2001-2003) Lehrerin für 2 Unterrichtsfächer mit 1. und 2. Staatsexamen. Die Schule muss lediglich vor der Akteneinsicht die Seiten, die aus Datenschutzgründen nicht für Eltern bestimmt sind, zeitweise entnehmen. Nach der Einsicht werden diese Seiten wieder hinzugefügt. Z.B. betrifft das u.a. psychologische Gutachten, die die Eltern beim Psychologen selbst erfragen müssen etc. Ansonsten bleibe ich bei meinen bisherigen Ausführungen. Die gelten aber nur für Berlin, denn in Mecklenburg Vorpommern (meine Schwester ist dort Lehrerin) gibt es noch unterschiedliche Schultypen. Allerdings stimme ich dem zu, dass das heutige Bildungssystem eine Katastrophe ist. Es werden Gesetze und Bestimmungen festgelegt, die von Leuten stammen, die (wenn sie heute unterrichten müssten mit ihren Festlegungen) wahrscheinlich nach 10 Minuten die Klasse verzweifelt verlassen würden, weil ihre Festlegungen unsere Schüler immer weiter "verdummen" und "aggressiv" werden lassen durch den "Streichelkurs".

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Hallo, Schulakteneinsicht ist nicht möglich, da dort auch Info's enthalten sind von der Schukle, die dem Datenschutz unterliegen. Bei Vorlage einer Sorgerechtsbescheinigung muss die Schule jedoch zu einem Gespräch bereit sein, in dem der/die jeweilige Klassenlehrer/in Auskunft über die Leistungen des Kindes geben muss, auch wenn die Mutter es nicht will. Außerdem muss bei einem gemeinsamen Sorgerecht auch der Vater seine Einwilligung geben, wenn es um bestimmte Zustimmungen der Eltern geht. Gerade bei dem Ältesten geht es ja um die neue Sekundarschule zum Schuljahr 2011/12. Bei der Wahl der Schule hat der Vater ein Mitspracherecht bei gemeinsamen Sorgerecht. Den Antrag müssen dann beide Elternteile unterschreiben. Ihre Frau darf nichts allein entscheiden, wenn es um die Zukunft des Kindes geht. Da ich selbst Lehrer bin, kann ich es mit Bestimmtheit sagen. Sie haben ein recht, die zukünftige Sekundarschule mit auszusuchen. Es gibt seit 2010 keine Real-, Gesamt- oder Hauptschule mehr, sondern nur noch die Sekundarschule. Ich empfehle jedoch eine Sek-Schule, die früher mal eine Realschule war, da dort noch auf Regeln und Normen geachtet wird, vor allem im Ostteil Berlins. Ich habe im West- und im Ostteil gearbeitet, so dass ich mir ein Urteil erlauben kann. Wo der neue "Streichelkurs" noch hinführen soll, weiß ich leider nicht. Z.Bsp. bleiben Schüler der neuen Sek-Schule nicht mehr "sitzen". Nur auf Antrag der Eltern kann eine Klassenstufe wiederholt werden, d.h. auch mit 8 Sechsen wird man versetzt, wenn die Eltern keine Wiederholung wünschen. Ich bin nur froh, dass ich in 10 Jahren in Rente gehe. Das sind keine Zustände mehr an der Schule. Aber das gehört hier nicht her. Sie haben auf jedenfall in allen Fragen, was Ihre Kinder betrifft ein Mitspracherecht, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ohne Ihre Unterschrift darf Ihre Frau keine eigenen Entscheidungen treffen. Gruß skatteufelin

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