Man muss den vorgegebenen TR nicht kaufen. Allerdings ist es an den Schulen so, dass der Unterricht auf den, in der Schule verwendeten TR ausgerichtet ist. Wenn Sie einen anderen Rechner kaufen, muss Ihr Kind sich mit der Bedienungsanleitung beschäftigen, denn im Unterricht ist nicht die Zeit, jedem Schüler seinen eigenen TR zu erklären. Oft bieten die Schulen allerdings eine Gemeinschaftsbestellung an. Bei uns ist es so, dass der TR ca. 12 € kostet, wobei das gleiche Exemplar (bei z.B. Mc Paper) offiziell ca. 19 € kostet. Falls Sie Hartz IV beziehen, erhalten Sie jährlich ca. 100 € für Schulmaterialien, wovon ein TR gekauft werden kann. Im Interesse Ihres Kindes würde ich den vorgegebenen TR kaufen. Sollte er allerdings teurer als 15 € sein, würde ich mich an die Schulleitung wenden, denn dann sollte die Mathe-Fachkonferenz einen neuen Beschluss zum Schul-TR treffen, so dass dieser für jeden Schüler erschwinglich ist.

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Alleinerziehende Mutter mit Job auf 400 Euro Basis

Hallo! Ich hab da mal eine Frage. Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Alter von 11 und 4 Jahren. Seid dem mein Kleiner den Kindergarten besucht, gehe ich auf 400 € Basis arbeiten. Ich mache meine Tätigkeit sehr gerne. Leider verlangt das Jobcenter von mir das ich mich weiterhin um eine andere Stelle bemühen soll die Steuerpflichtig ist. Ohne die Hilfe meiner Mutter und Schwester würde ich meine Tätigkeit garnicht ausüben können, da sie sich nach dem Kindergarten um meinen Sohn kümmern. Der Kindergarten geht bis 12.30 Uhr und ich arbeite ebenfalls bis 12.30 Uhr. Wenn meine Schwester ihn nicht täglich von der Kita abholen würde, wäre es schon etwas schwierig mit dem Arbeiten. Nun zu meinen Fragen. 1. Bin ich wirklich dazu verpflichtet mich weiterhin um eine andere Stelle zu bemühen? Ich habe nicht die Möglichkeit länger als jetzt schon zu arbeiten. Meine Stelle ist ausserdem unbefristet und es besteht die Möglichkeit, das ich etwa in 1 Jahr auch Steuerkarte gehen kann. 2. Leider komme ich nur mit dem Auto zur Arbeit, da kein Bus dort hinfährt und auch wenn würde es dann mit der Kitazeit schon garnicht mehr klappen. Mein Auto ist sehr alt und hat nur noch bis Mai 2012 TüV. So wie es aussieht wird er auch nicht mehr rüber kommen. Stimmt es, dass das Jobcenter eine Art "Kannleistung" für einen PKW zur Verfügung stellen kann in so einer Situation? Ich bin für jede Antwort dankbar!

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zu 1.) Wenn ein Kitaplatz zur Verfügung steht, kann das Jobcenter (soweit mir bekannt) ist, eine Arbeit für 2/3 der Kitazeit (denn die Fahrzeit muss abgerechnet werden) empfehlen, aber nicht verlangen. Sobald das Kind zur Schule geht, kann von einer alleinerziehenden Mutter verlangt werden, dass sie täglich bis zu 6 Stunden arbeiten geht. Erst ab dem 12. Lebensjahr kann eine Vollzeitarbeit verlangt werden. zu 2.) Kann ich leider nichts sagen. Auch wenn die "Kannleistung" vorhanden sein sollte, ist es immer vom "Wohlwollen" des Bearbeiters abhängig, denn er kann es genehmigen, muss es aber nicht.

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Du kannst bei der Schufa eine "Schufa-Selbstauskunft" anfordern. Wenn du z.B. einen Handyvertrag hast, stehst du in der Schufa. Das ist normal. Jeder Kredit, jede Ratenzahlung, etc. wird der Schufa gemeldet. Das wird dir aber nicht zum Nachteil ausgelegt, solange es "normale bzw. positive" Einträge sind. Wenn du aber einen Kredit hast und die Raten nicht zahlst, also in Verzug kommst, dann bekommst du einen "Negativeintrag" in die Schufa..

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Ich weiß nicht genau, worauf sich deine Frage bezieht. Wenn du Kleinunternehmer bist und ein Kind bekommst, willst du dann dein Unternehmen für die Dauer der Elternzeit ruhen lassen? Dann wäre die 3 für deinen Mann auf jeden Fall ratsam. Du zahlst als Kleinunternehmer zwar keine Lohnsteuer, da du keinen Lohn bekommst. Du erzielst aber einen Gewinn. Bei Selbstständigen werden ganz andere Steuern erhoben. Das du keine Umsatzsteuern zahlen musst, stimmt nicht. Umsatzsteuern sind meines Wissens nach die Mehrwertsteuern. Bsp. Du bezahlst auf deinen Einkauf 500€ MwSt. Beim Weiterverkauf (egal ob Warenverkauf oder Dienstleistung) enthält der Verkaufswert 600€ MwSt. Dann musst du den Differenzbetrag von 100€ an das Finanzamt zahlen. Beinhaltet der Verkaufswert 400€ MwSt würdest du 100€ vom Finanzamt bekommen. Auf deinen Gewinn musst du jedoch Steuern zahlen. Soweit ich weiß, gilt die Steuerfreiheit dafür. Die MwSt dagegen wird in einer Vorabsteuererklärung berechnet, entweder bekommst du was vom Fiananzamt oder musst an das Finanzamt zahlen, denn die MwSt (Umsatzsteuer) gehört nicht dem Unternehmer. Deshalb erfolgt die Buchhaltung auch mit Nettobeträgen, also ohne MwSt.

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Du musst das 25. Lebensjahr vollendet haben, um eine eigene Wohnung über das Amt finanziert zu bekommen. Verdienst du allerdings genug, um dir eine eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft zu leisten, dann mache es. Solange du bei den Eltern wohnst, wirst du immer zur Bedarfsgemeinschaft zählen und um so mehr du verdienst, um so weniger bekommen deine Eltern, denn die Bedarfsgemeinschaft hat einen errechneten Satz, der nicht überschritten werden darf. Da zählen alle Einkommen, auch deines. Wenn du eine eigene Wohnung hast und studierst und dein Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt (den aktuellen Betrag weiß ich leider nicht), kannst du bis zum 26. Lebensjahr auch noch Kindergeld beantragen. Wenn du allein oder in einer Wohngemeinschaft lebst, kannst du zusätzlich auch noch Wohngeld beantragen. Hast du während des Studiums kein eigenes Einkommen, musst du wohl oder übel bei den Eltern wohnen bleiben.

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Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres müssen die Kinder beherbergt werden, wenn sie nicht vorher ein eigenes Einkommen haben, um sich eine eigene Wohnung zu leisten nach den neuen Gesetzgebungen. Solange die Kinder bei der Mutter wohnen, werden sie in die Bedarfsgemeinschaft (Hartz IV) mitgerechnet, also keine Chance. Eigenes Hartz IV bekommen die Kinder erst, wenn sie das 25. Lebensjahr beendet und einen Antrag beim Amt auf eine eigene Wohnung gestellt haben. Ausnahme: Die Kinder haben ein eigenes Einkommen und können sich eine eigene Wohnung leistet (kann auch eine Wohngemeinschaft sein). Allerdings müssen sie in einem**** unbefristeten**** Arbeitsverhältnis stehen, denn bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die Arbeitslosigkeit vorprogrammiert, und das akzeptiert das Amt nicht. Und sie müssen mindestens 1 Jahr (in Ausnahmefällen auch 1/2 Jahr) wirtschaftlich selbständig in einer eigenen Wohnung leben. Dann können die Kinder ihren eigenen Hartz IV Antrag stellen. Meine Tochter ist 23 und hat ihr eigenes Einkommen. Allerdings reicht das Einkommen nicht für eine eigene Wohnung und eine Wohngemeinschaft möchte sie nicht. Wir hatten beim Amt einen Zuschuss beantragt, der mit der o.g. Begründung abgelehnt wurde.

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Der sogenannte Rentenausgleich gilt nur, wenn ihr bis 2002 zusammenveranlagt gewesen seid, also in einer Zugewinngemeinschaft gelebt habt. Wenn ihr einen Ehevertrag und Gütertrennung hattet, dann gilt diese Regelung nicht. Mein jetziger Mann ist auch geschieden und hat bei der Scheidung diese sogenannten Rentenpunkte zum Rentenausgleich von seiner Exfrau zugesprochen bekommen, weil sie eine Zugewinngemeinschaft hatten.

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Du schreibst, dass der Schrank verschlossen war. Die Frage ist, ob Ihr von der Schulleitung die Genehmigung hattet, den Schrank als Sammelstelle zu verwenden und die Genehmigung zum Verschließen vorlag. Wenn nicht, könntet Ihr sogar Ärger wegen Zweckentfremdung von Schulschränken bekommen. Wenn ja, dann hättet Ihr sofort die Schulleitung informieren müssen. Wenn ein Schloss aufgebrochen wurde ist es Einbruchdiebstahl, auch wenn es sich nur um 8€ handelt. Dann hättet Ihr entweder das Technikerteam zur Rede stellen können im Beisein der Schulleitung oder Ihr hättet die Polizei eingeschaltet. Wenn die Techniker es allerdings nicht zugeben, habt Ihr schlechte Karten. Denn wegen 8€ wird die Polizei nicht die KA einschalten. Außer, die Schulleitung erstattet Anzeige wegen Sachbeschädigung, dann muss die Polizei ermitteln.

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Ich weiß nur, wie es in Berlin aussieht. Voraussetzung für das Mittagessen zum Preis von 1 € pro Essen ist ein gültiger Berlin-Pass für das Kind. Bei Vorlage des Berlin-Passes für das Kind muss die Einrichtung einen Ergänzungsvertrag (wenn bereits ein Vertrag besteht) abschließen. Wichtig ist, dass alle halbe Jahr der gültige Berlin-Pass vorgelegt wird, denn dieser wird immer nur für ein halbes Jahr ausgestellt. Jedenfalls wird es so an der Schule gemacht. Den Euro pro Essen müssen die Eltern übernehmen und den Differenzbetrag zahlt das Jobcenter direkt an die Essensversorgungsstelle.

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Das neue Bildungspaket für Hartz IV - Empfänger bedeutet zwar einen riesigen Schreib- und Formularaufwand, aber es lohnt sich. Als erstes muss für das Kind der Berlin-Pass beantragt werden mit Passfoto. Der Berlin-Pass wird jeweils für ein halbes Jahr ausgestellt und dann immer jeweils für ein halbes Jahr verlängert. Auf dem Berlin-Pass wird vom Jobcenter dann gekennzeichnet, ob eine Hilfe B1, B2 oder L gewährt wird. Es können auch alle 3 Kategorien zusammen gewährt werden. L bedeutet Gewährung von Förderunterricht. Wenn L angekreuzt ist, kann man sich in der Schule einen Antrag holen. Die Schule muss dann entscheiden, ob eine Förderung erforderlich ist, dass heisst ob das Kind alle in der Schule angebotenen Möglichkeiten genutzt hat. Wenn ein Kind ständig den Unterricht stört, also unaufmerksam ist, Hausaufgaben unregelmäßig anfertigt, Arbeitsmittel oft nicht vollständig hat wird die Schule keine Förderung empfehlen, weil das Kind die Unterrichtsmöglichkeiten nicht genutzt hat. Dann zahlt der Staat auch keine zusätzliche Förderung. Das Jobcenter klärt nur, ob eine finanzielle Förderung zusteht, die Schule jedoch entscheidet über den Bedarf. Warum sollte auch ein Kind zusätzliche Nachhilfe bekommen, wenn es im Unterricht nicht aufpasst und stört. Der Unterricht ist zum Lernen und nicht zur Freizeitgestaltung da. Hat die Schule zugestimmt, wird das Kind entweder bei einem Kooperationspartner der Schule (wenn die Schule selbst keine Möglichkeiten für den Förderunterricht hat) zum Förderunterricht angemeldet. Hat die Schule keinen Kooperationspartner können die Eltern sich eine Nachhilfeeinrichtung suchen und das Kind mit dem Bestätigungsschreiben der Schule und dem Berlin-Pass des Kindes dort anmelden. Aber ACHTUNG! Der Berlin-Pass muss regelmäßig verlängert werden. Ist er abgelaufen erhalten die Eltern eine Rechnung für den Förderunterricht. Ein Nachreichen der Verlängerung ist nicht möglich. Also rechtzeitig die Verlängerung beantragen. Die Nachhilfeinstitutionen rechnen direkt mit dem Jobcenter ab. Ich hoffe, dass ich helfen konnte. PS: B1, B2 bedeuten auch Schulbuchbefreiung und neuerdings gibt es auch ein Hologramm über die Buchstaben, womit auch Fahrkosten frei sind.

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Da die Tochter zum Gymnasium gegangen ist und in der 12. Klasse war, gehe ich davon aus, dass ihr Realschulabschluss (10. Klasse) mindestens den Durchschnitt von 2,5 hatte. Somit hat sie die mittlere Reife, besser gesagt einen Realschulabschluss mit gymnasialer Empfehlung. Damit kann sie eine Berufsausbildung mit Fachabitur absolvieren oder sich erneut für das Abitur an einem Gymnasium bewerben.

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Ich bin davon ausgegangen, dass in diesem Forum keine Beleidigungen oder Diskriminierungen erfolgen. Aber da habe ich mich wohl getäuscht. Man sollte nur antworten, wenn man Hilfe leisten möchte. Ich selbst bin mit der alten Rechtschreibung groß geworden, und habe immer noch Probleme, mich mit der neuen Rechtschreibung anzufreunden, obwohl ich täglich damit zu tun habe. Kein Mensch ist Fehlerfrei. Die Frage ist nicht ganz unberechtigt, denn junge Referendare oder Lehrer haben bei neuen Aufgaben meistens Unsicherheiten und trauen sich auch manchmal nicht, Fragen zu stellen im Lehrerkollegium, weil inzwischen auch bei den Lehrern "Mobbing" existiert, weil viele nur noch auf ihren Vorteil bedacht sind und sich gerne mit fremden Federn schmücken, aber selbst nichts weitergeben. Aber zur Frage der Versicherung. Wichtig ist es, die Schüler und Eltern eine Belehrung unterschreiben zu lassen. In der Belehrung sollte folgendes unbedingt enthalten sein, wenn es eine Abschlussfahrt (z.B. 10. Klasse) ist: Die Eltern verpflichten sich, für den privaten Unfallschutz der Kinder zu sorgen; Die Eltern übertragen die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die Zeit der Fahrt dem verantwortlichen Lehrer und den Begleitpersonen; Für evtl. Schwangerschaften während der Fahrt wird keine Haftung übernommen (denn auch ein Lehrer muss mal schlafen und kann nicht 24 Stunden die Schüler beaufsichtigen); Den Anweisungen des Lehrers und der Begleitpersonen ist Folge zu leisten; Während der Fahrt haben sich die Schüler höflich und zuvorkommend gegenüber den Mitmenschen zu verhalten und die Vorschriften der StVO zu beachten; Der Genuss von Alkohohl, Nikotin und sonstigen Drogen ist während der Fahrt untersagt; etc. Sowohl die Schüler als auch die Eltern sollten die Belehrung unterschreiben. Ganz wichtig ist, dass du eine private Lehrerhaftpflichtversicherung und Arbeitsrechtsschutzvers. hast. Denn falls bei einem Unfall eine Teilschuld (z.B. Verletzung der Aufsichtspflicht) vorhanden ist, bezahlt die Betriebsunfallvers. nur teilweise. Oder wenn durch eigenes Verschulden Sachen von Schüler beschädigt werden, kann es passieren, dass eine normale Haftpflicht nicht greift, da brauch man eine Lehrerhaftpflicht, weil es bei der Arbeit passiert ist. Ich hoffe, dass ich helfen konnte. PS: Die bisherigen Kommentare sehen fast so aus, als wenn sie von Lehrern kommen, die im täglichen Leben andere ("Schwächere") Lehrer mobben. Ich habe genügend solcher Lehrer kennengelernt, die denken, dass sie etwas "Besseres" sind.

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Den Unterhaltsvorschuss gibt es jedoch nur max. bis zum 12. Lebensjahr und für max. 6 Jahre. Angenommen der Vater zahlt ab dem 3. Lebensjahr keinen Unterhalt, dann gibt es den Vorschus max. bis zum 9. Lebensjahr. Wenn es den Unterhaltsvorschuss gibt, wird die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt angerechnet (steht der Unterhaltsvorschusskasse dann zu), so dass man bei der Steuererklärung nur das halbe Kindergeld angeben muss. Die Mutter bekommt zwar das gesamte Kindergeld ausbezahlt, jedoch wird die Hälfte, die dem Vater zusteht (auch wenn er nicht zahlt) vom Unterhaltsbetrag abgezogen. Wenn der Vater nicht zustimmt, den halben Freibetrag abzutreten (weil es einen Einfluss auf das Arbeitslosengeld hat und er den Unterhalt sogar als Sonderausgaben steuerlich geltend machen kann), kann man bei der Steuererklärung den gesamten Freibetrag beantragen, wenn der Vater mit weniger als 75% seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Man muss dann nur beim Steuerbescheid darauf achten, ob der ganze Freibetrag berücksichtigt wurde. Ansonsten muss Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Ich selbst musste die 6 Jahre Unterhaltsvorschuss ausschöpfen, da der Vater meiner Tochter selbstständig war und angeblich unter dem Existenzminimum lebt (er hatte einen guten Steuerberater). Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

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Man kann eine Vereinbarung schließen, und auf den Unterhalt verzichten, aber A C H T U N G ! Das Amt rechnet den Mindestunterhalt an, egal ob man ihn bekommt oder nicht. Außerdem hat das Kind die Möglichkeit, wenn es volljährig ist, den Unterhalt einzuklagen. Sollte die Mutter eine Verzichtserklärung unterschrieben haben, kann sie vom Gericht verurteilt werden, da sie nicht die Interessen des Kindes gewahrt hat. Der Vater muss einen Teil des Unterhaltes nachzahlen, und wenn die Mutter Pech hat (weil z.B. sie mit dem Kind zerstritten ist), kann das Kind zivilrechtlich gegen die Mutter vorgehen, denn der Kindesunterhalt steht nicht der Mutter zu, sondern dem Kind. Die Mutter verwaltet lediglich den Kindesunterhalt und kann ihn zur Versorgung des Kindes verwenden, jedoch nicht für sich selbst.

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Meine Tochter ist bereits 22 Jahre, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Sie möchte auch eine eigene Wohnung, verdient aber leider nicht genug. Laut Gesetz finanziert der Staat erst ab dem 25. Lebensjahr eine Wohnung, so dass sie noch weiter bei mir wohnen muss, denn ich kann ihr keine Wohnung finanzieren. Wenn deine Eltern dir keine Wohnung finanzieren können, hast du keine Chance.

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Die Frage ist, ob du eine fristlose Kündigung oder eine ordentliche Kündigung erhalten hast, oder selbst gekündigt hast. Bei einer fristlosen und eigenen Kündigung gibt es eine Sperre von 3 Monaten. Bei einer ordentlichen Kündigung spielt der Grund eine wesentliche Rolle. Wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgte, gibt es keine Sperre und der gesamte Hartz IV - Betrag steht dir zu. Sollte die Kündigung "Eigenverschulden" sein, hast du ein Problem, weil es dann eine Sperre gibt. Auch spielt es eine Rolle, wie lange du gearbeitet hast. Wenn du mindestens ein Jahr gearbeitet hast, steht dir ALG für ein halbes Jahr zu. Ansonsten Hartz IV. Wenn das Amt irgendwelche Kürzungen vorgenommen hat, aus welchen Gründen auch immer, solltest du zum Sozialamt gehen, um einen Ausgleich zu beantragen. Es wird dann vom Sozialamt entschieden, ob es eine einmalige Hilfe ist, oder ob sie wegen Eigenverschulden in Raten zurückgezahlt werden muss. Leider wird der Unterhalt des Vaters (egal ob er zahlt oder nicht) angerechnet und auch das Kindergeld rechnet das Jobcenter an, obwohl es gesetzwidrig ist. Dagegen muss Widerspruch eingelegt werden. Jedoch dauert es ewig mit dem Widerspruch. Deshalb muss man zum Sozialamt, wegen einer vorrübergehenden Hilfe.

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Hallo, solange du Kindergeld für deinen Sohn erhälst (bis max. 26 Jahre) behälst du die Steuerklasse 2. Kindergeld muss jedes Jahr ab dem 18. Lebensjahr neu beantragt werden. Solange dein Sohn sich in einer Ausbildung befindet (Schule, Lehre, Studium) hast du Anspruch auf Kindergeld und somit auch die Steuerklasse 2, wenn du alleinerziehend bleibst. Mit dem Kindergeldbescheid musst du zur Lohnsteuer-Stelle (Finanzamt) gehen und die Steuerklasse 2 eintragen lassen, da seit paar Jahren generell die 1 ab dem 18. Lebensjahr über Computer eingetragen wird. Die Änderung ist kostenlos. Bei meiner Tochter war dann nach 3 Jahren Lehre Schluss mit Kindergeld und Steuerklasse 2. Gruß skatteufelin

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Hallo, es sieht schlecht aus mit dem Ausziehen. Meine Tochter ist inzwischen 22 Jahre, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Trotzdem bekommt sie vom Amt kein Geld für eine eigene Wohnung, da sie noch keine 25 Jahre alt ist, denn nach der Gesetzgebung sind die Eltern für die Unterkunft der Kinder bis zum 25. Lebensjahr zuständig. Obwohl meine Tochter arbeiten geht, reicht ihr Einkommen nicht aus, um sich eine eigene Wohnung zu nehmen. Du kannst ausziehen, wenn deine Eltern die Wohnung finanzieren, was aber nach deiner Beschreibung wohl nicht möglich ist. Eine Alternative wäre eine Wohngemeinschaft, aber auch da müsstest du einen Mietkostenanteil entrichten. Nur bei häuslicher Gewalt schaltet sich das Amt ein. Da du aber noch nicht Volljährig bist, würdest du dann auch nur in ein "Betreutes Wohnen" kommen und deine Eltern hätten das "Jugendamt am Hals", denn körperliche Gewalt ist strafbar. Du musst wohl noch aushalten, bis du dir eine eigene Wohnung selbst finanzieren kannst. Das Amt würde lediglich Wohngeld zahlen, aber nur, wenn du ein eigenes Einkommen hast. Gruß skatteufelin

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Hallo, das Arbeitsamt erstattet pro Bewerbung zwischen 0,80€ und 5€, je nach Aufwand, jedoch maximal 250€ pro Jahr. Die Kosten müssen jedoch nachgewiesen werden, d.h. z.B. die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (Kopie) oder ein Absageschreiben (Kopie) oder die Telefonnummer der Firma, bei der man sich telefonisch beworben hat. Ohne die Nachweise, d.h. wenn man nur eine Adressenliste schreibt, kann es passieren, dass das Amt die Erstattung verweigert. Gruß skatteufelin

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Hallo, bevor man Ökonomie mit in den Unterricht einbindet, sollten unsere Schüler erst mal das 1x1 und das Umrechnen von Einheiten richtig beherrschen. Ich bin in diesem Schuljahr fast verzweifelt als Mathematik-Physik-Lehrerin. Die neue 7. Klasse der Sekundarschule in Berlin ließ mir "die Haare zu Berge stehen". Die Schüler beherrschen weder das 1x1 noch können sie Einheiten umrechnen. Gleichungen nach gesuchten Größen oder Sachaufgaben lösen, beherrschen sie überhaupt nicht. 1 Meter sind bei den Schülern mal locker und leicht 10 Kilometer. Sie besitzen weder ein Vorstellungs- noch ein Abstraktionsvermögen. Schüler, die lernen wollen und gute Leistungen bringen werden von den "Chaoten" gehänselt und "schwimmen dann irgendwann mit dem Strom". Die Verantwortlichen für die Bildungsreform müssten verpflichtet werden, 1 Jahr an den heutigen Schulen zu unterrichten, bevor sie eine Schulreform durchführen. Ich möchte fast behaupten, dass diese Leute das Jahr nicht durchhalten, sondern sehr schnell "das Handtuch werfen" würden. Wie soll ich Ökonomie unterrichten, wenn das Basiswissen fehlt?

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