Wenns um Patientenverfügungen geht, was mitunter auch wichtig ist, solltest Du wissen:Beraten tun mit unter die Wohlfahrtsverbände, die dt. Hospizstiftung und die DGHS

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natürlich kann man hierzu Widerruf einlegen, wichtig nur: die Frist beachten, man hat 1 Monat Zeit dazu, probieren sollte man es auf jeden Fall, lies hierzu auch http://www.vz-nrw.de/eingruppierung-in-pflegestufe--widerspruch-gegen-bescheid-moeglich--

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im Gegenteil, schlechter wurde es

Viele -ich übrigens auch-fühlen sich schlecht beraten, wie auch in der faz aktuell zu lesen ist: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/nachrichten/schlecht-beraten-fast-11-000-beschwerden-wegen-anlageberatung-12725560.html

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nein, diesen Betrag kriegt man komplett (Vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt, um überhaupt in den Genuss des Freibetrags zu kommen), die Pflege muß nicht das ganze Jahr geleistet worden sein. Also für 5 Monate kannst Du die kompletten 924 € ansetzen.

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Die Rente wird sicher höher sein, wenn sie derzeit nur 50 % Erwerbsminderungsrente bekommt. Die 10.8 Prozent werden aber weiter berücksichtigt werden. Wenn sie abschlagsfrei die Altersrente nehmen kann, bliebe es also bei den bisherigen Abschlägen. Eine Rentenberatung beim Rentenberater hilft sicher weiter. Dieser kann auch Auskunft geben, inwiefern noch Sozialleistungen drin sind.

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Der Vermieter kann es nicht verbieten, es sei denn, Mitbewohner würden dadurch gestört oder die Wohnung würde dadurch beschädigt, schau hierzu auch VIII ZR 165 08, BGH Urteil

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Nein, da muß die Rentenkasse besser aufpassen- hierzu gabs auch mal ein Urteil http://beck-aktuell.beck.de/news/sg-dortmund-angeh-riger-mit-kontovollmacht-haftet-nicht-f-r-renten-berzahlung-nach-tod-des

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Das kommt auf die Art der Anlage an, bei einer Sofortrente garantiert der Anbieter lebenslange Auszahlungen, das ist wie eine Wette auf langes Leben. Da bleibt bei Tod nichts über für die Erben. Anders sieht es mit dem Bankauszahlplan aus, daß ist ein Sparvertrag mit monatlichen Auszahlungen-allerdings endet dieser wenn das Geld verbraucht ist. Ist man auf die monatlichen Zahlungen angewiesen, ist hier das Risiko zu groß für den Kontoinhaber-da empfiehlt sich dann schon die Sofortrente.

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dann nutz doch die Suchfunktion wenn Du schon weißt, dass hier des öfteren solche Fragen gestellt werden ?!? Also ich hab auf meine Frage, wie vorsorgen für Kinder, gute Antworten erhalten, die zeig ich Dir hier http://www.finanzfrage.net/frage/versicherung-schon-fuers-neugeborene

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solche Fragen tauchen oft auf, wenn der Vermieter ablehnt kannst Du nichts machen, er kann es entscheiden, Antworten zum Thema siehe auch: http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-seine-wohnung-untervermieten-ohne-den-vermieter-zu-fragen

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nein- wie denn auch, Du hast hierzu ja vermutlich keine Beiträge geleistet-wer nicht in den Topf einzahlt, kann auch keine Auszahlung erwarten.

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hab mich damit auch beschäftigt: geht man regulär in Rente, ist es egal-man kann unbegrenzt Zuverdienst haben. Geht man vor der normalen Rente in Rente, also vor dem 65. Geburtstag, so wird s bei Hinzuverdienst i.H. von 450 Euro p.M. kritischer. Dann muß man Meldung an die Rentenkasse machen.

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Allgemeine Bemerkung zum Forum

Liebe Forumteilnehmer/innen,

ich selbst habe auf meine Fragen zum Teil sehr fundierte Antworten bekommen und wenn ich die Antworten auf die Fragen anderer Teilnehmer hier im Forum lese, dann ist das auch zum Teil der Fall. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und allen, die sich die Mühe machen, fundiert, sachlich und korrekt zu antworten und ggfs auch gezielt nachfragen um den Sinn bzw. die Absicht der Frage zu beleuchten, herzlich danken. Leider gibt es hier auch Teilnehmer bei denen ich den Eindruck habe, dass sie nur Punkte sammeln oder sich die Zeit vertreiben wollen. Es sind Teilnehmer, die den Sinn der Frage nicht im Ansatz verstanden haben aber irgendetwas dazu schreiben. Es sind Teilnehmer, die Tatsachen von Vermutungen nicht trennen können und es sind Teilnehmer, die eine Frage ababsurdum führen.

Ich gehe davon aus, dass jeder Fragesteller tatsächlich ein Problem hat und es lösen bzw. klären möchte und nur deswegen hier eine Frage stellt. Es ist mindestens eine Zeitverschwendung, wenn man sich erst einmal duch eine Mengen "Müllantworten" (sorry für den Ausdruck) kämpfen muss. Ich habe daher die folgenden Wünsche: 1.) Bitte nur antworten, wenn man die Frage verstanden hat. 2.) Bitte konkret nachfragen was man nicht in der Fragestellung verstanden hat um dann ggfs antworten zu können. 3.) Bitte keine "Null-Antworten" wie z.B. frage einen Fachmann - Steuerberater, RA ..., ich denke das wissen die Meisten hier welchen Fachmann sie fragen können. Die Absicht der Fragesteller ist zunächst die breite Erfahrung der Forumteilnehmer abzugreifen und nicht eine Vermittlung zum Hinze oder Kunze zu bekommen. Der Hinweis auf einen Fachmann oder Fachfrau kann schon kommen aber nur ergänzend zu eigenem Wissen und Erfahrungen und nicht nur ausschließlich. 4.) Bitte Tatsachen von Vermutungen deutlich kenntlich machen.

Ich glaube die Beherzigung der 4 Punkte hilft uns Allen und macht das Forum noch wertvoller.

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genau, Du sprichst mir aus dem Herzen- ich bin schon lange stiller Leser hier und wundere mich auch sehr oft was man hier so alles an unbrauchbaren Antworten erhält.

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