eigentlich eine simple Frage. Dennoch erstaunlich welche Probleme die Deutschen damit haben! Ich versuchs' mal anders zu formulieren: Die Ehefrau von Abdennour kommt nach Deutschland. Was ist zu tun, damit seine derzeitige Steuerklasse 1 auf 3 geändert wird? In meinem Fall sah dies etwas anders aus, da es damals noch Lohnsteuerkarten gab. Heute würde ich sagen: 1.) eventuell Standesamt, 2.) Einwohnermeldeamt: Anmeldung der Ehefrau (persönlich) 3.) Ausländerbehörde: Antrag Visum (muss nicht persönlich, kann auch über Einwohnermeldeamt beantragt werden) 4.) Finanzamt: Vorlage der Meldebescheinigung, Pass incl. Visum.

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Nachdem das Wort Schenkung und Schenkungssteuer oft genug genannt wurde, beschäftige ich mich mal mit dem Zugewinnausgleich. Wert des Hauses am Tag der Heirat z.B. 150.000,- Euro. Wert des Hauses am Tag der Scheidung: 250.000,- Euro. Zugewinn 100.000,- Euro, davon 50% für die Ehefrau = 50.000,- Euro. Je nach dem wie der Güterstand vereinbart war und der restliche Zugewinn errechnet worden ist. Kann man dies so pauschal sagen? Unabhängig davon erschließt sich mir nicht der Sinn dieser Aktion bzw. was ist der Hintergedanke des Mannes?

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Wie bist du denn mit deinem Ex-Mann bezüglich der Abzahlung verblieben? Wie ist deine Beteiligung an der Abzahlung? Ich denke mal, dass dein Ex-Mann den Vertrag bzw. die Ratenzahlung von 300,- Euro auf 100,- Euro durchaus ändern kann, sofern die Bank mitspielt. Allerdings dürfen dir die dadurch entstehenden Mehrkosten an Zinsen nicht angelastet werden. Wie bereits genannt, wird der Kredit bei einer monatlichen Rate von 100,- Euro wenig bzw. in etwa 50-60 Jahren getilgt. Daher ist mir das Einverständnis der Bank unverständlich. Wenn die Möglichkeit besteht, würde ich den Kredit splitten. Jeder Partner sollte seinen Anteil alleine Tilgen.

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Üblicherweise erteilt man der neuen Bank den Auftrag u.a. alle Daueraufträge zu ändern. Die Frage, ob der Saldo von 790,- Euro beglichen werden muss, sollte sich eigentlich nicht stellen. Die negativen Konsequenzen sind dieser Betrag garantiert nicht wert. Zudem kann die Bank auch nach Wochen ihrerseits eine Rückbuchung vornehmen. *** Sofern du mit einer Abbuchung nicht einverstanden bist, kannst du sie ebenso stornieren.

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Den Gerichtsvollzieher hast alleine du zu verantworten. Es gab ein Gerichtsurteil. Die Kosten der Sieger zahlt der Verlierer - also du. Eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung ist nicht ersichtlich. Somit hätte deine Zahlung unaufgefordert nach dem Urteil erfolgen müssen. Da diese nicht erfolgt ist, gibt es keine neue Mahnung, sondern gleich den Gerichtsvollzieher.

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