Hallo,

der Gläubiger, der Marktführer unter Telekommunikations Gesellschaften. Schickt Regelmäßig erneut den Gerichtsvollzieher zu mir, um erneut jeweils nur 50 € plus jeweils 12 € Anwaltskosten und 18 € an GVZ Gebühren von einer Gesamtforderung i.H.v 480€ zu Vollstrecken.

Bisher habe ich schon 5 mal 80 € Euro bezahlt obwohl erst 250 € der Hauptforderung hierdurch bezahlt wurden.

Gib es keine Pflicht oder Urteile im Rahmen der Schadensminderungspflicht die Schuldner Kosten zu so gering wie möglich zu halten. Vergleichbar § 91,788 ZPO und 254 BGB

Wer weiß was.

Wie ist die Rechtslage.