Ich habe vor 11 Jahren ein Haus mit Erbpachtgrundstück gekauft. Da der Erbauzins sehr hoch war habe ich mich zur Grundstücksübernahme entschlossen. Bei Kauf des Hauses wurde für die Erbpacht (bis 2097) Grunderwerbssteuer fällig, jetzt habe ich vom Finanzamt wiederum eine Rechnung in Höhe von 3,5% des Kaufpreises erhalten.

Frage: Muss die bereits entrichtete Grunderwerbssteuer vom Finanzamt berücksichtigt werden?