Hier findest Du einige Hinweise: http://www.test.de/Richtig-mahnen-Ich-will-mein-Geld-1287037-2287037/ Viel Erfolg!
Ich habe dazu eine Übersicht gefunden: http://www.test.de/Rechtsschutzversicherung-Guenstiger-Beistand-1073946-1074114/
Demnach würde die Versicherung nur zahlen, wenn Du im Zuge der privaten Rechtschutzversicherung die Leistungen für für Scheidungs- und Unterhaltsrechtschutz zusätzlich vereinbart wurden. Eine "normale" private Rechtschutzversicherung hat das also nicht dabei. Die Versicherungsbedingungen Deiner bestehenden Versicherung müsstest Du sicherlich einsehen.
Aufgrund Deiner Behinderung stehst Du unter besonderem Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber versucht hier auf die billigste Weise Mitarbeiter loszuwerden. Nimm das Angebot nicht an. Üblich sind in einem solchen Fall großzügige Abfindungsangebote!
Das ist wirklich tragisch. Auf der nachstehenden Seite findet man hilfreiches, wie man sich nach dem Todesfall eines Angehörigen verhalten soll: http://www.klicktipps.de/aufgaben-nach-todesfall.php
Die Mutter des Kindes soll sich auf jeden Fall gleich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen um die Waisenrente zu beantragen. Da sie die gesetzliche Vertreterin des Kindes ist, kann sie auch jemanden bevollmächtigen der das tut. Das Amtsgericht meldet sich normalerweise, weil das Kind ja gesetzlicher Erbe wäre, am besten aber auch aktiv zugehen.
Vorab - das Angebot klingt wirklich schon sehr gut! Du solltest das Thema "öffentliche Förderung" nicht ausklammern - wenn Du neu baust oder kaufst gibt es hier attraktive Zinssätze z.B. von der KfW, wenn entsprechende Ernergiewerte eingehalten werden. Eine Freundin von mir hat das neulich durchgezogen und bekam hier noch einen günstigeren Zinsfür ein KfW70 Darlehen.
Ansonsten empfehle ich Dir, zur Hausbank zu gehen und auf jeden fall noch ein weiteres Angebot einzuholen.
Die Eigentümergemeinschaft muss gar nicht gefragt werden, wenn es eine Schenkung gibt. Das wäre ja noch schöner. Alledings müssen Immobilien, die per Schenkung übertragen werden, beim Notar beurkundet werden. Das Grundbuch ist dann auch richtig zu stellen!
Bei einer Zweitausbildung werden Einkünfte nicht angerechnet, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet oder es sich um Einkünfte im Rahmen eines geringfügigen bzw. kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer Ausbildungsvergütung handelt. (Quelle: http://www.studierbar.de/wordpress/neuerungen-beim-kindergeld-durch-steuervereinfachungsgesetz/)
Wenn Dein Sohn also nur eine Ausbildungsvergütung bezieht, dann steht Euch das volle Kindergeld zu.
Ggf. hat der Sohn Anspruch auf BAB (Berufsausbilundungsbeihilfe). Schau mal hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/berufsausbildungsbeihilfe/index.html
Mach Dir mal keine Gedanken - Belgien hat ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Ich würde aber trotzdem selbst Nachforschungen beim belgischen Rentenamt einholen und das ganze versuchen anzuschieben.Eventuell hilft Dir dieser Link:
http://www.justlanded.com/deutsch/Belgien/Landesfuehrer/Jobs/Rente
Ja, das Testament ist trotzdem gültig - der Zusatz muss aber handschriftlich ergänzt sein und unterschrieben.
Als Ehepaar habt Ihr den Vorteil, dass Ihr gem. Spilltingtarif steuerlich veranlagt werdet. Das heisst es gelten höhere Freibeträge und ihr müsst, da Deine Frau vermutlich kein Einkommen hat, kaum Steuern bezahlen. Ansonsten hat EnnoBecker, für mich hier ein wirklich kompetenter Steuerexperte, alles sehr gut erläutert!
Ich habe schon mal darüber gelesen, eine Investition hier ist mit großem Risiko verbunden. Ich würde das nicht machen!
BDu zahlst vermutlich ohnehin Gebühren für die Einlagerung abgedeckt sein müssten. Da der Unternehme ja die Türen noch nicht montiert hat, steht seine Leistung noch aus. Du musst keinesfalls zweimal bezahlen.