Bin Wohnungseigentümerin in Mehrparteienhaus. Hinterm Haus gibt es ein Gemeinschaftsgrundstück, deklariert als "Spielwiese". Es gibt keine Kinder im Haus.

War gezwungen, mangels Alternativen (außer illeg. Zelten im Wald, weit weg von Duschen, Arbeitsplatz usw.) dort ein Zelt aufzuschlagen und zu nächtigen. Grund: Unity Media hat strahlende Gerätschaften im Haus und in meiner Wohnungswand eingebracht, damit meine Nachbarn WLAN haben können (einen nicht dimmbaren Router, der auch noch als Hotspot fungiert) obwohl dem Techniker bekannt war, dass ich völlig strahlenintolerant bin und deswegen bereits sowohl verrentet als auch schwerbehindert bin, und meine einzigen Alternativen Obdachlosigkeit oder Schwerstverletzung oder Schlimmeres sein würde, wenn die Geräte angeklemmt werden.

Er hat es trotzdem eingebaut.

Also musste ich mit meinen Nachbarn reden, um eine nachbarschaftsfreundliche Lösung zu finden.

Der Hausverwalter mischte sich ein, untersagte mir die "Belästigung" meiner Nachbarn. Nun musste ich also auch den noch informieren, was etliche Tage dauerte. Ich konnte in meiner Wohnung ja nicht mehr schlafen, arbeiten, oder mich sonst wie aufhalten und bei Bekannten auch nicht, und Hotels haben auch WLAN/Gäste mit Smartphones.

Nach etlichen Tagen Schmerzen, Siechtum und körperlichen Ausfällen, schon allein weil ich nicht mehr schlafen oder mich irgendwo regenerieren konnte, blieb mir nur, ein Zelt auszuschlagen, bis die Sache mit Verwalter und Nachbarn geklärt wäre.

Jetzt will der Verwalter mir Kosten für Rechtsberatung in Rechnung stellen wegen gesetzeswidrigen Campens. Muss ich zahlen?

  1. Hat er mich dazu erst veranlasst mit seiner Einmischung.
  2. Gegen welche Gesetze verstößt das?
  3. Das Grundstück ist Gemeinschaftseigentum und zu einer Erwachsenen-Spielwiese gehören ja wohl auch Grillen, Pool, Lesen auf der Sonnenliege oder - in meinem Fall- auch mal ein Zelt auf meinem qm-Anteil, oder?
  4. Stellt es nicht Enteignung dar, wenn ein Rasen als Spielwiese deklariert wird, wo es keine Kinder gibt, und er anders nicht genutzt werden darf? Muss "Spielwiese" dann nicht weiter ausgelegt werden, für Erwachsene passend?
  5. Was mache ich mit Unity Media und deren vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung? Und auf Dauer auch schwerer KV, so jedenfalls würde ich Demenz - Folge der Verstrahlung bei denen, die die Anlage zu Demenz in der Familie haben - bezeichnen. Todesfolge ist bei schwerst elektrosensitiven Menschen auch zu erwarten, wenn sie in einer verstrahlten Wohnung bleiben.
  6. Und die Handies der Nachbarn, nachts 50 cm von meiner Wand. Und kein Zimmer zum Ausweichen. Kann man die Verantwortung für die Abschirmung von Wohnung, Kabelschächten, Handies usw. nicht dahin zurückschieben, wo sie hingehört? Zu den Verursachern? Meine Wohnung ist nicht abschirmbar und meine Rente lässt keine (2x2m) Abschirmbaldachine zu, Käfighaltung ist gegen Menschenwürde. Was ist mit Unverletzbarkeit der Wohnung, Recht auf Leben und Gesundheit ?