Hier handelt es sich keinesfalls um Betriebskosten.

Hier mal die gesetzliche Definition aus § 1 Betriebskostenverordnung: Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

Zwei Voraussetzungen liegen nicht vor: - keine Kosten durch das Eigentum oder den bestimmungsmäßigen Gebrauch ... - keine laufenden Kosten (hoffe ich jedenfalls)

Selbst, wenn Betriebskosten angenommen werden, wäre der Austausch der ganzen Schließanlage unwirtschaftlich.

Die Kosten sind vom Vermieter oder dem betroffenen Mieter zu tragen. Schuld oder nicht Schuld. Auch Versicherungsfragen sind irrelevant.

Gruß, Ralf

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