Schenkung Elternhaus, Eltern mit Wohnrecht auf Lebzeit, Renovierungskosten
meine Eltern wollen ihr Vermögen und die Übergabe regeln. Sie wollen den Kindern das Haus übertragen (Schenkung) und weiter drin wohnen.
Nun ist uns ein Problem aufgefallen. Es stehen Renovierungsarbeiten an. Wenn wir den Eltern Wohnrecht auf Lebzeit geben ohne dass sie dafür zahlen, dann können die anstehenden Renovierungsarbeiten und -kosten, die die Kinder tragen, nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Gibt es ein Konstrukt, bei dem man das Problem lösen kann, bei dem es einen steuerlichen Vorteil gibt, bei dem man die Kosten steuerlich geltend machen kann?
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WOHNRECHT,
Renovierung