So, wie sich das liest, wirst du wahrscheinlich promovieren. Dabei würde ich auf jeden Fall durchsetzen, dass du Dienstreisen bezahlt bekommst. Das gehört da ja mittlerweile zum Job. Den beruflichen Umzug kannst du von der Steuer absetzen, das ist kein Problem. Anschaffungen für den Job kannst du als Werbungskosten absetzen. Diese müssen aber eine Höhe von 1000 Euro übersteigen, ansonsten zählt die Pauschale. Eine solche Steuererklärung ist nicht besonders kompliziert, das schafft man auch ohne Steuerberater, wenn man sich ein bisschen reinfuxt. Freibeträge in die Lohnsteuerkarte kannst du dir erst später eintragen lassen, wenn du deine Ausgaben auch belegen kannst.
Nein, dieser Posten ist bei den Werbungskosten nicht vorgesehen. Fährt ein Aktionär zur Hauptversammlung, so muss er die kosten dafür selbst tragen.
Eine Sehnenscheidenentzündung gilt als klassische Berufskrankheit. Die Kosten können also als Werbungskosten angegeben werden. Dabei zählen alle Ausgaben, die man selbst bezahlt hat, also auch der Weg zum Arzt und die Zuzahlungen, die man zu Medikamenten leisten muss.
Generell würde ich erst einmal mit deiner Mutter und deinem Vater sprechen. Vielleicht stimmen die dir ja zu, dass die Situation schlecht ist und unterstützen dich finanziell. Ansonsten würde ich viel Energie darauf verwenden, einen Ausbildungsplatz zu finden, damit du dich selbst finanziell aus dieser Lage befreien kannst. Mit einem 400 Euro Job zur Überbrückung und dem Kindergeld, das deine Mutter bekommt, könnte eine kleine Wohnung schon drin sein.
Fährt die Pflegeperson in den Urlaub, zahlt die Pflegekasse für bis zu vier Wochen 1510 Euro, wenn man sich von Helfern vertreten lässt oder eine Profi-Firma engagiert. Dies fällt dann unter die Verhinderungspflege. Für Verwandte bis zum zweiten Grad gilt das aber leider nicht. Da zahlt die Pflegekasse einfach das nur das Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Pflegestufe ab.
Ja, die Polizei hat dich mit Alkohol am Steuer erwischt. Du warst zwar nicht am Unfall beteiligt, aber du bist alkoholisiert gefahren. Und wenn dich die Polizei nicht gefragt hätte, wärest du betrunken nach hause gefahren. Die Frage ist, ob du beweisen kannst, dass du zu dem Zeitpunkt, als du noch gefahren bist, also vor dem Unfall, weniger Alkohol im Blut hattest. Wüsste aber nicht, wie du das machen solltest. Außer vielleicht mit Zeugenaussagen, dass das letzte Bier erst später getrunken wurde.
Meistens findet man bei allen Websites die Internetseiten unter Kontakt oder ein Formular zur Kontaktaufnahme. Falls man da kein Glück hat, gibt es aber immer ein Telefon und wenn man bereits einen festen Betreuer beim Finanzamt hat, der für einen zuständig ist, ist es auch hilfreich die eigene Emailadresse dieser Person zu erfragen. Dann landen die Fragen sofort bei den Leuten, die sie bearbeiten.
Das kann man machen, bei einer Sofortrente kann sofort mit der Auszahlung begonnen werden. Bekommt man die Rente jedoch zusätzlich zum Einkommen, muss man einen höheren Ertragsanteil versteuern. Steuerlich ist das also eher ungünstig und man fährt besser, wenn man einen späteren Zeitpunkt zur Auszahlung vereinbart.
Ich würde es nicht machen. Das ist Diebstahl. Wahrscheinlich hat der Besitzer es schon als vermisst gemeldet und sperren lassen. Ich würde es einfach bei der Bank abgeben.
Eine haushaltsnahe Dienstleistung setzt voraus, dass die Leistung im Haushalt erbracht wird. D.h. kommt jemand vorbei und kocht, dann ist es eine haushaltsnahe DL und kann angegeben werden. Bringt jemand das fertige Essen vorbei, dann nicht.
Ein Sparbuch ist einfach viel flexibler als ein Sparbuch. Man bekommt monatlich nur einen gewissen Betrag ausbezahlt, um an sein ganzes Geld zu kommen, hat man eine 3-monatige Kündigungsfrist. Tagesgeld hat bessere Zinsen und man kommt immer an sein Geld.
Das kommt auf die Internetseite an. Wenn sie an dem Securecode-Verfahren teilnehmen, dann muss man den Code eingeben. Wenn sie dieses Verfahren nicht haben, wird der Code nicht abgefragt und man kann ganz normal wie sonst auch mit der Kreditkarte bezahlen.
Für die Urlaubszeit geht es auf jeden Fall. Wenn das Finanzamt es nicht anerkennt, kann man sich auf das Urteil des Finanzgerichtes Münster, Az. 6 K 3010/10 E berufen. Ob es aber während der normalen Arbeitszeit auch gültig ist, kann ich nicht sagen.
Bis zu einem Betrag von 200 Euro akzeptieren die Finanzämter auch einen Kontoauszug auf dem die Zahlung vermerkt ist und eine Auskunft über den Empfänger, damit man nachweisen kann, dass der Empfänger auch Spenden empfangen darf. Wenn man aber auch Nummer sicher gehen will, lässt man sich einfach eine Spendenquittung ausstellen, das sollte für die Empfänger eigentlich kein Problem sein und sie machen das nach Aufforderung auch.
Die Pendlerpauschale kann jeder ansetzen, unabhängig davon ob er selbst fährt, Bahn fährt oder Mitfahrer ist. Es gelten die 30 cent pro km.
Das ist möglich. Pausch-beträge kann jeder angeben ohne dafür Belege einzureichen. Es wird also nicht untersucht, ob die Angaben der Wahrheit entsprechen.