Ich hatte vor fast 30 Jahren eine Pleite mit meiner Selbstständigkeit und bei der Bank noch einen Kredit offen. Die Kreditsumme waren ca. 15.000 Euro. Die Bank hat sich Ihren Titel durch ein notarielles Schuldanerkenntniss Schreiben gesichert. Ich war dann einige Jahre arbeitslos. Anfang 2000 fand ich wieder eine Arbeitstelle und hatte bald auch Post vom Amtsgericht über diverse noch offene Titel und habe auch über meinen Anwalt alle Gläubiger angeschrieben und eine Einigung gefunden.

Ich hätte damals den Weg der Privatinsolvenz gehen können habe mich jedoch mit eigentlich allen geeinigt. Die Bank hat nie auf die Schreiben meines Anwaltes reagiert und auch nie eine Vollstreckung eingeleitet. Nun über 20 Jahre später meldet sich auf einmal ein Inkassounternehmen und fordert den Gesamtbetrag.

Meine Frage nun: ein Titel verjährt ja nach 30 Jahren aber da der Gläubiger über 20 Jahre weder eine Vollstreckung unternommen hat noch sonst in irgend einer Form mit mir Kontakt aufgenommen hat kann ich in diesem Falle nicht die Einrede der Verwirkung nach § 242 BGB geltend machen?