Antwort
Soweit ich mich erinnern kann ist der Verkauf von Plagiaten auf Online Plattformen generell untersagt. Hier der Auszug der Ebay AGB: Verbot des Verkaufs von Fälschungen oder Plagiaten:
Wer bei eBay gefälschte Waren oder Plagiate anbietet, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Zusätzlich liegt ein Verstoß gegen § 3 Nr. 2 der eBay-AGB vor. Solche Verstöße werden von eBay nicht toleriert und scharf geahndet.
Beachten Sie: Eine Markenrechtsverletzung liegt auch dann vor, wenn die Ware ausdrücklich als Fälschung gekennzeichnet wird.
Ich denke die AGB`s der Kleinanzeigen werden nicht viel anders sein.
Schick dem Käufer seine 10 Euro zurück und hake die ganze Geschichte ab.