Die eideststattliche Versicherung ist eine Vermögensauskunft. Da du ja eine Privatinsolvenz anstrebst musst du dein Vermögen sowieso offen legen. Jetzt noch Jemandem Geld anzubieten wo du eh schon gepfändet wirst ist nicht gerade produktiv. Zieh deine Privatinsolvenz durch dann wird von dem Anwalt der das betreut alles geregelt, auch die Ansprüche des GV. Mach keine Angebote wenn du eh nur das Geld bekommst das die Pfändungsgrenze festlegt sonst kommst du nur wieder in Schwierigkeiten wenn du die Raten dort nicht bedienen kannst.
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Soweit ich mich erinnern kann ist der Verkauf von Plagiaten auf Online Plattformen generell untersagt. Hier der Auszug der Ebay AGB: Verbot des Verkaufs von Fälschungen oder Plagiaten:
Wer bei eBay gefälschte Waren oder Plagiate anbietet, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Zusätzlich liegt ein Verstoß gegen § 3 Nr. 2 der eBay-AGB vor. Solche Verstöße werden von eBay nicht toleriert und scharf geahndet.
Beachten Sie: Eine Markenrechtsverletzung liegt auch dann vor, wenn die Ware ausdrücklich als Fälschung gekennzeichnet wird.
Ich denke die AGB`s der Kleinanzeigen werden nicht viel anders sein.
Schick dem Käufer seine 10 Euro zurück und hake die ganze Geschichte ab.
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