Antwort
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php
Hier steht: […] Sollten Sie zum Zeitpunkt der Meldung bereits selbständig erwerbsmäßig tätig sein, so beginnt die Versicherungspflicht grundsätzlich frühestens mit dem Tag der Meldung bei der KSK. […]
Also als KünstlerIn solltest du eigentlich keine Nachzahlungen oder gar Bußgelder befürchten müssen.
Allerdings wohl als Kunde eines Künstlers/in – also wenn du künstlerische Dienstleistungen/Arbeiten eines KSK Versicherungspflichtigen erwirbst – musst du einen bestimmten Prozentsatz an die KSK zahlen. Falls du das nicht gemacht hast, kann es dann zu Nachzahlungen etc. kommen.