Warum sollte die Norisbank am Montag nicht arbeiten? Die verbucht da wie jeden Werktag alle Zahlungen, analog zu allen anderen Banken in Deutschland.

Samstag und Sonntag wird da allerdings nichts passieren.

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Da mit dem Alter auf jeden Fall das Jugendstrafrecht greifen wird sollte er sich, falls die Anklage auf versuchten Mord lautet, auf maximal 10 Jahre einstellen Im Vergleich zu Lebenslang also eine deutlich mildere Strafe.

Ohne den genauen Tatvorwurf (Mord, Totschlag, etc.) kann man aber nur im Nebel stochern.

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Zu welcher Haftstrafe wurdest du den verurteilt? Davon hängt ab wann die Vollstreckungsverjährung eintritt:

Nach deutschem Recht ist die Vollstreckungsverjährung in §§ 79-79b StGB und in § 34 OWiG geregelt.

Demnach gelten folgende Fristen:

  • lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung verjähren nicht,
  • Freiheitsstrafen über zehn Jahren verjähren nach 25 Jahren,
  • Freiheitsstrafen über fünf Jahren verjähren nach 20 Jahren,
  • Freiheitsstrafen über einem Jahr verjähren nach 10 Jahren,
  • alle übrigen Freiheitsstrafen und Geldstrafen über dreißig Tagessätze verjähren nach 5 Jahren,
  • bei Geldstrafen bis zu dreißig Tagessätzen ist die Verjährungsdauer drei Jahre,
  • bei den Maßnahmen nach § 11 StGB gilt grundsätzlich eine Verjährungsdauer von 10 Jahren, die Anordnung von Führungsaufsicht und die erste Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verjährt nach 5 Jahren,
  • Geldbußen von mehr als 1000 Euro verjähren nach 5 Jahren,
  • alle anderen Geldbußen verjähren nach 3 Jahren.
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Da sie eine abgelaufene Karte vorgezeigt hat kann sie von Glück reden, dass der Busfahrer sie nicht wegen versuchtem Betrug angezeigt hat.

Die 60 Euro sind ja "nur" wenn man keine Karte hat, sobald man gefälschte, veränderte oder abgelaufene Karten als gültig präsentiert sind wir im Betrugsbereich und nicht bei der "Erschleichung von Leistung" mit den 60 Euro.

Also sei froh, dass es so glimpflich abgelaufen ist und sie nur laufen musste.

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Sprich einfach vorher mit der neuen BL und erkläre direkt was damals vorgefallen ist und warum bzw. was jetzt anders ist.

Dann hast Du, je nach Vorfall damals, durchaus Chancen auf eine Aufnahme.

Nur nichts verheimlichen, das wäre keine gute Basis und kommt sowieso ans Licht.

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Eine feste Grenze gibt es nicht. Das wird sich wohl bei 6-15 Monaten einpendeln und hängt dann auch davon ab, was Du dem Bankmitarbeiter zur Herkunft vorher sagst oder was er Dir glaubt.

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Die Rechnung verjährt erst am 31.12.2021 um 23:59.

Sei froh das es nur eine Mahnung ist und zahle. Sonst kommt bald der gerichtliche Mahnbescheid mit hohen Kosten und Aufwand für Dich.

Also schnell die berechtigte Rechnung bezahlen und alles ist gut.

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Solange sie unter 14 ist kannst Du jede Art von sexueller Handlung vergessen. Kein Kuss, kein fummeln, gar nichts!

Sonst machst Du Dich strafbar.

Wenn Dir also ein paar Jahre nur Händchen halt reicht, falls ihre Eltern das tollerieren, dann nur zu. Aber mehr ist nicht drin.

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Wenn Du nach Frankreich, Belgien oder Polen ziehst, dann kannst Du den Führerschein ummelden und auch weniger als 180 Tage im Jahr nach Deutschland fahren.

Deine Punkte werden huer weiter gespeichert, bis sie ablaufen. Wenn es zum Fahrverbot für Deutschland kommt, dann gilt es selbstverständlich auch für Dich.

Und wenn Du nur eine Scheinadresse im Ausland ist, dann ist der Tausch eine Straftat und bringt Dir im In- und Ausland nur Streß.

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Es kommt darauf an, welche Sozialleistungen Du bekommst.

Du kannst Dich laut Beitragsservice von der Pflicht zur Zahlung befreien lassen, wenn Du eine der folgenden Sozialleistungen erhaltet:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe
  • Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
  • Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge

Dazu kommen einige Sonderregelungen. Ebenfalls befreit sind Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit einen Freibetrag erhalten und Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben.

Wichtig ist aber, dass Du einen Antrag stelllst. Eventuell gilt die Befreiung auch erst ab Antrag. da bin ich mir nicht sicher. Aber ohne Antrag und Belege keine Befreiung.

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Wenn Du verklagt wirst oder die Polizei gegen Dich ermittelt, dann könnte Dein Anwalt im Rahmen der Akteneinsicht wahrscheinlich auch das Protokoll des Notrufs anfordern. Ob es noch verfügbar ist oder mangels Notwendigkeit/aus Datenschutzgründen zwischenzeitlich gelöscht wurde, kann ich Dir nicht sagen.

Wenn der betrunkene Fahrer nur sauer auf Dich ist hast Du aber wahrscheinlich keine Chance an die Aufzeichnung zu kommen.

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Falls Du einen Zahlschein bekommen hast würde ich Dir empfehlen schnell zu bezahlen.

Wenn ein Brief geschickt wird und der kommt mit Unbekannt zurück an die Verkehrsbetriebe, dann geht der Fall als Betrug in Verbindung mit Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahrt) an die Polizei. Dann sind die Euros für das Schwarzfahren Dein kleinstes Problem.

Falls Du keinen Zahlschein hast geh schnell ins Büro der Verkehrsbetriebe und melde denen, dass Du versehentliche in der Aufregung eine falsche Adresse angegeben hast und Du aber sofort zahlen willst. Vielleicht spart Dir das die Betrugsanzeige.

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Hi,

wie wurdest Du erwischt? Warst Du mit Auto, Fahrrad oder anderem im Straßenverkehr unterwegs?

Oder war es bei einer Party, Schule, bei Dir zu Hause etc?

Sobald der Verkehr involviert ist würde ich vor Anmeldung bei einer Fahrschule mit der Behörde sprechen. Wenn Du gar nicht unterwegs warst bzw. nicht konsumiert sondern nur transportiert hast, könnte es gutgehen mit dem Führerschein. Sonst sieht es zu Recht eher schlecht aus ohne MPU o.ä. Wichtig sind dafür die Werte im Blut, nicht die Menge in der Tasche. Die haben nur Einfluß auf das Strafmaß nach BTMG.

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Es wird kaum bei 60 Euro für das erschleichen von Leistungen bleiben sondern wegen Urkundenfälschung deutlich teurer werden. Eine der vielen Seiten dazu findest Du hier:

https://www.gelbeseiten.de/ratgeber/rf/Betruegern-aufgesessen-Das-droht-bei-einem-gefaelschten-Ticket

Oder google mal Strafmaß bei Urkundenfälschung/Fahrkarte.

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Ihre eigene Bank sollte das Geld eigentlich annehmen. Allerdings müßten sie die Herkunft erklären und wenn es dabei Zweifel gibt wird die Bank eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung abgeben und im Zweifel das Geld bis zur Freigabe durch die Behörden blockieren/sperren.

Das der Händler keine so hohen Beträge in bar annimmt ist aus dem gleichen Grund sehr verständlich und richtig.

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Sie kann das Konto natürlich kündigen. Allerdings bekommt sie erst das (Rest-)Guthaben ausgezahlt, wenn die Pfändung vollständig bedient wurde.

Sollte noch ein Dispo genutzt sein, macht es auch Sinn diesen unverzüglich auszugleichen, egal ob Pfändung oder nicht.

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